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DGTR - Deutsche Gesellschaft für Transportrecht

Einführung

Einführende Bemerkungen zur Dokumentation

Die Deutsche Gesellschaft für Transportrecht will mit der Dokumentation gesetzlicher Bestimmungen und allgemein verbreiteter Geschäftsbedingungen einen Beitrag dazu leisten, die Vielfalt der Bestimmungen und Regeln auf dem Gebiet des Transportrechts leicht zugänglich zu machen. Die Dokumentation ist bewusst so konzipiert, dass jeder – ohne eine besondere Zugangsberechtigung – sie einsehen und kopieren kann. Wir bemühen uns, sie auf dem neuesten Stand zu halten, doch bitten wir um Verständnis dafür, dass wir für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen können.

Die Dokumentation ist gegliedert in folgende Rubriken:

und innerhalb dieser Rubriken jeweils geordnet zunächst nach Privatrecht und Öffentlichem Recht sowie anschließend nach

I. Deutsche Gesetze und Verordnungen

II. Internationale Übereinkommen

III. EU-Vorschriften

IV. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bei den internationalen Übereinkommen ist eine der verbindlichen Originalfassungen und – da dies in der Regel nicht Deutsch ist – eine deutsche Übersetzung wiedergegeben. Angegeben ist ferner, ob das Übereinkommen für Deutschland völkerrechtlich verbindlich ist und für welche anderen Staaten es gilt (Letztere Dokumentation ist noch im Aufbau). Der genaue Geltungsbereich – vor allem auch die Feststellung etwa von den Vertragsstaaten erklärter Vorbehalte – muss jedoch im Einzelfall im Bundesgesetzblatt Teil II und dem dazugehörigen Jahresregister ermittelt und überprüft werden.



Infolge der Rechtsvereinheitlichung von 1998 enthält die Untergruppe nur wenige Gesetze. Das Transportrechtsreformgesetz (TRG) vom 25.6.1998 (BGBl. I 1588) als solches ist nicht aufgenommen, da es sich als sog. Artikelgesetz in der Änderung anderer Gesetze erschöpft und als solches keine bleibende Bedeutung hat.

4. Buch des Handelsgesetzbuchs (HGB)

Es enthält seit dem Transportrechtsreformgesetz -TRG – vom 25.6.1998 (BGBl. I 1588) alle privatrechtlichen Vorschriften über den Landfrachtvertrag, den Speditionsvertrag und den Lagervertrag (zum TRG, seiner Vorgeschichte, seinem wesentlichen Inhalt, der vorhergehenden Rechtslage und den Gründen für die Nicht-Einbeziehung des Seehandelsrechts in die Reform vgl. insbesondere Herber, NJW 1998, 329).
Die Rechtsregeln über den Frachtvertrag – in der Neufassung der §§ 407 ff. – stellen damit ein allgemeines deutschen Frachtrecht dar, neben dem lediglich noch besondere Regeln für die Güterbeförderung auf See gelten, die sich im fünften Buch des HGB – A V 1 – finden. Mit dem TRG wurde erstmals auch eine gesetzliche Regelung des Vertrages über die multimodale Güterbeförderung geschaffen, die Bestandteil der Frachtrechtsregelung des HGB ist (§§ 452 – 452 d HGB).
Im HGB enthalten sind auch die gesetzlichen Vorschriften über die Spedition (§ 453 ff. HGB), die ebenfalls durch das TRG modernisiert wurden. Schließlich die Bestimmungen über das Lagerrecht § 467 ff. HGB), das – nach gleichzeitiger Aufhebung der Orderlagerscheinverordnung – nun wieder vollständig im HGB geregelt sind.

Englische Übersetzung der §§ 407 bis 472d HGB

Die Neufassung des Fracht-, Speditions- und Lagerrechts hat so grundsätzliche Bedeutung, daß es der Deutschen Gesellschaft für Transportrecht gerechtfertigt erschien, eine englische Übersetzung der §§ 407 bis 472d HGB zu fertigen. Sie kann vor allem als sprachliches Muster bei der Abfassung englischer Vertragstexte Schriftsätze dienen.

Synoptische Darstellung des deutschen und englischen Textes

Zur Erleichterung der Verwendung als Übersetzungshilfsmittel ist zusätzlich eine Synopse der des Gesetzestextes und seiner Übersetzung aufgenommen, die bei der Gesellschaft auch in gedruckter Form bezogen werden kann.

Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz – GGBefG)

Das Gesetz ist eines der wenigen allgemeinen Transportrechtsgesetze (öffentlich-rechtlichen Charakters); es enthält allerdings nur Rahmenvorschriften, auf deren (Verordnungs-Ermächtigungs-) Grundlage der Bundesminister für Verkehr Verordnungen für die verschiedenen Transportarten erlassen hat.


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