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DGTR - Deutsche Gesellschaft für Transportrecht

Kondolenzbuch Prof. Dr. Rolf Herber

Liebe Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Transportrecht,

Herr Prof. Dr. Rolf Herber, unser Ehrenvorsitzender, ist am 15. Juli 2020 in seinem 92. Lebensjahr gestorben. Das Rundschreiben des Vorstandes an die Mitglieder, das auch einen ersten Nachruf enthält, finden Sie hier. Zur Information der Öffentlichkeit hat der Vorstand am 25. Juli 2020 bundesweit und in Hamburg Traueranzeigen geschaltet.

Viele Mitglieder unserer Gesellschaft teilen die Betroffenheit des Vorstands und haben ihrer Anteilnahme und ihren persönlichen Empfindungen mit teils sehr bewegenden Worten Ausdruck verliehen. Soweit uns das ausdrücklich gestattet worden ist, veröffentlichen wir diese Beiträge nachstehend. Wenn Sie ebenfalls die Gelegenheit wahrnehmen möchten, Ihre Anteilnahme an dieser Stelle zu äußern, senden Sie uns bitte Ihren Text per E-Mail mit dem Betreff „Kondolenzbuch“ an vorstand@transportrecht.org.

 

EINTRÄGE:

Lieber Herr Kollege Dr. Bahnsen,

auch wenn man angesichts des Alters von Prof. Herber mit seinem Ableben rechnen musste, trifft mich Ihre Nachricht über den Tod von Prof. Herber sehr. Kaum ein anderer Jurist hat mich in meinem beruflichen Leben mehr fasziniert als er. Die Klarheit seiner juristischen Expertise, sein unnachahmlicher Vortrags- und Redestil, sein Humor, seine Fähigkeit Wissen zu vermitteln, haben nicht nur mich begeistert. Dass er darüber hinaus, wie ich in persönlichen Gesprächen feststellen konnte, auch viele Interessen außerhalb der juris prudenz hatte, unterstreicht nur seine weltoffene und den Menschen zugeneigte Haltung.

Nicht nur die Gesellschaft verliert mit Prof. Herber ihren Mentor, sondern die Rechtswissenschaft und dort insbesondere das nationale und internationale Transportrecht einen ihrer herausragenden Vertreter.

Prof. Dr. Rolf Herber: requiescat in pace.

Mit stillem Gruß
Ihr
Alexander Kirsch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht

 


 

Lieber Herr Bahnsen,

das sind traurige Nachrichten, die wir heute von Ihnen erhalten haben.

Menschen sind sterblich – so leider auch Rolf Herber, der auch mir ein – wie Sie es so schön und zutreffend beschrieben haben – ein „lieber, väterlicher Freund“ gewesen war.

Geschätzt und geachtet wegen seiner unglaublichen fachlichen Expertise, wegen seiner Fähigkeit, sein Wissen an uns zu vermitteln, komplizierte Sachverhalt klar und luzid darzustellen und einer überzeugenden juristischen Lösung zuzuführen. Und verehrt wegen seines Charmes und seines Humors.

Gerne werde ich mich an hochinteressante Vorträge auf den Symposien unserer Gesellschaft und den alljährlichen Seminaren der Deutschen Anwalt Akademie zum Internationalen Transportrecht seit 1989 erinnern – aber auch an gute und interessante Gespräche mit Rolf Herber
an vielen Veranstaltungsabenden bei feinem Essen und manchen Gläsern Wein.

Ich hoffe, er konnte leicht Abschied nehmen.
Wir werden ihn nicht vergessen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Rechtsanwalt Detlef Neufang – auch Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht

 


 

Sehr geehrter Dr. Bahnsen,

die Nachricht vom Tod von Herrn Prof. Dr. Rolf Herber hat mich sehr traurig gemacht und ich nehme herzlich Anteil an Ihrem – unseren – Verlust und Trauer.

„Ich habe ihn gekannt.“ Ein solcher Satz ist schnell gesprochen, was er bedeutet, ist mir bei der Todesnachricht von Prof. Herber erst richtig bewusst geworden.

Prof. Dr. Rolf Herber war für mich ein wirklicher Pionier im Transportrecht und prägte mit seinem Schaffen und Wissen die Rechtswissenschaft. Ich hörte einmal das Wort: „Es gibt Menschen, die sind wie Brot.“ Damals konnte ich damit nicht sofort etwas anfangen. Als ich mir in diesen Tagen die Persönlichkeit von Prof. Dr. Rolf Herber vor Augen führte, verstand ich diese Worte: Von seiner Gesinnung, seinem Geist für das Transportrecht, von seiner Menschlichkeit, von seinem Wissen und Erfahrungen werde ich im besten Sinne des Wortes bis weit über das Heute hinaus zehren!

Ich betrauere den Tod eines ungemein liebenswerten Menschen. Größer als die Trauer ist aber meine Dankbarkeit darüber, dass ich diesem außergewöhnlichen Mann so oft begegnen durfte.

Mit stillen Grüßen
Clemens Waldmann, MBA


 

Leider kannte ich ihn nur von ein paar Vorträgen am Rande, ich wünsche den Hinterbliebenen viel Kraft und Segen in dieser doch sehr schweren Zeit

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Michel
RA/FAVerwR/FASped+TranspR


 

Haben Sie schön geschrieben, Herr Bahnsen. Herr Herber war mein Doktorvater. Vielen Dank und beste Grüße

Dr. Mathias Creon
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht


 

Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Bahnsen,
liebe Mitglieder,

es gibt Evangelisten und Propheten :  Prof. Dr. Herber war für das Transportrecht beides. Er hatte die seltene Gabe in Wort und Schrift pointiert und in der Gedankenführung klar, rechtlich komplexe Themen darzustellen. Er bezog klare Position, bei ihm wusste man wo man dran ist und eine gewisses Selbstbewusstsein, das ihm nicht fremd war, machte Vorträge, Diskussionen und Schriften lebendig, kurzweilig und fesselnd. Ich werde ihn in wertschätzender Erinnerung behalten. Seinen Angehörigen wünsche ich Kraft und Gottes Segen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas Müller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht

 


 

Lieber Herr Bahnsen,

das Bewusstsein des Todes eines Menschen macht sehr betroffen. Umso mehr, wenn man diesen außergewöhnlich begabten Mann überaus geschätzt hat.

Bereits früh im Bestehen der Gesellschaft konnte ich Herrn Prof. Herber im damals überschaubaren Kreis kennenlernen. Eindrucksvoll wirkte sein Moderations- und Vortragsstil – seinen klaren Überlegungen konnte man sich nicht entziehen. Der nachhaltige Humor machte juristische Theorie direkt zu etwas Schönem!

Seine menschliche Strahlkraft war liebenswürdig, herzlich, rücksichtsvoll und sehr nahbar. Es freut mich, wenigstens einige persönlichen Kontakte erlebt zu haben!

Die Erinnerung ist bleibend.

Viele Grüße
Klaus Riemensperger

 


 

Sehr geehrter Herr Kollege Bahnsen,

seit Erhalt der Todesnachricht sehe ich Professor Herber mit all seiner Lebendigkeit, Freundlichkeit und Bescheidenheit ständig vor mir.

Ich habe niemals einen kompetenteren und dabei so liebenswerten Menschen kennengelernt. Er kannte in der großen Zahl der Transportrechtler, die an seinen Symposien teilnahmen, die meisten beim Namen und gab jedem, ungeachtet akademischer oder sonstige Würden das Gefühl, ein gleichwertiger Gesprächspartner zu sein.

Er war ein begnadeter wissenschaftlicher Lehrer, der durch das Ungekünstelte seines Vortages und die Leichtigkeit seiner Moderation (und als Meister des Anakoluths)  jede Begegnung zu einem nachhaltiges Erlebnis werden ließ.

Ich werde ihn sehr, sehr  vermissen!

Michael Ulrich, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Transport- u. Speditionsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

 


 

Lieber Herr Kollege Dr. Bahnsen,

manche Nachrichten brauchen ein paar Tage, bis sie tatsächlich bei einem selbst angekommen sind. Mich selbst verbindet keine persönliche Bekanntschaft zu Herrn Professor Herber, gleichwohl haben mich Ihre persönlichen Worte von Montagabend doch sehr angerührt, zumal man solches in unserem beruflichen Kontext – leider – selten liest. Es lässt einen aufhorchen und nachdenken. Und schmerzlich bemerken, dass in der Tat eine – vor allem menschliche –  Stimme verstummt ist.

Beim Lesen Ihres Textes hat mich vor allem das hohe Alter beeindruckt, das Herr Professor Herber erreicht hat. Ich selbst habe ihn vor sieben Jahren kennengelernt bzw. eigentlich nur erlebt, als er im Herbst 2013 beim Fachanwaltslehrgang in Düsseldorf als Dozent aufgetreten ist. Er hatte dort den einführenden Teil, den Seeschiffstransport sowie den multimodalen Transport übernommen. Unwillkürlich dachte ich, mein Gott, noch mit 85 Jahren (!) hat dort ein Mann stundenlang gestanden und uns über internationales Transportrecht erzählt, über sämtliche Gesetzesprojekte und Reformen, die er jemals in seinem Leben begleitet hat, insbesondere über das Entstehen der CMR vor dem Einsetzen des modernen internationalen Verkehrs und wie er seinerzeit in den 50er Jahren mit einem kleinen klapperigen Auto in einer waghalsigen Nacht- und Nebelaktion über die Alpen nach Italien „gejuckelt“ ist. Welch eine Leistung noch in so hohem Alter! Sowohl in körperlicher als auch in geistiger Hinsicht! Und welches Engagement, sich noch im hohen Alter nach Düsseldorf zu begeben und dort über viele, viele Stunden zu dozieren, nein zu erzählen, als wäre das Transportrecht, vor allem mit seinen internationalen Bezügen das Schönste auf der Welt schlechthin. In unserem doch recht „drögen“ Juristenalltag hat mich vor allem seine Menschlichkeit beeindruckt, mit der er es verstand, juristische Zusammenhänge darzustellen. Es ging ihm nicht darum, Stoff herunterzuspulen, sondern dort stand ein Mensch, der uns aus der Fülle seiner langen Erfahrung etwas mitgeben wollte.

In den Kaffeepausen ergab es sich einmal, dass ich mit ihm kurz sprechen konnte. Nichts Intensives, aber so, wie man sich bei diesen Veranstaltungen halt immer unterhält. Zwei oder drei Jahre später, ich meine, es muss bei einem der letzten Male gewesen sein, zu denen er bei der Jahrestagung der DGTR erschienen war, ist er mir irgendwann einmal unwillkürlich über den Weg gelaufen. Und er konnte sich sogar tatsächlich an mich erinnern und hat mich auf den Fachanwaltslehrgang in Düsseldorf angesprochen. Dies hat mich wahnsinnig beeindruckt. Er muss ein sehr gutes Gedächtnis für die Menschen gehabt haben, die ihm begegnet sind. Hieraus sprach für mich ein großes Interesse an den Jüngeren, denen er etwas vermittelt hat.

In herzlicher Verbundenheit

Angela Happel
Rechtsanwältin

 


 

Ihren Humor und Ihre stete Unterstützung während meiner Dissertation und meiner beruflichen Laufbahn (bis auf meine Jahre in München – aus Ihrer Sicht keine Stadt, sondern nur die Pinkelpause auf dem Weg nach Italien) werde ich nie vergessen. Ebenso wie unsern Abstecher in die Lüneburger Heide auf dem Rückweg von einer Schiedsgerichtsverhandlung in Hannover – mit den Worten, da müssen Sie doch mal gewesen sein.

In tiefer Dankbarkeit, Ihr „Kindchen“
Carolin Stumm-Wenk

 


 

Es gibt nur wenige Menschen mit so scharfem Verstand, einer so großen Fachkompetenz und einer solchen Kultiviertheit in Umgang und Bildung wie es bei Prof. Herber der Fall war. Jetzt ist die Welt um einen dieser Menschen ärmer geworden. Herrn Prof. Herber lernte ich als junge Anwältin auf einem Auslandsseminar kennen und war begeistert von seiner wunderbaren Art, jedem von Anfang an mit wohlwollendem Interesse zu begegnen. Seine jährlichen Auslandsseminare halfen, kollegiale Bindungen zu unterstützen und zu festigen. Die Erinnerungen an ihn, seine stete Neugier, seinen feinen Humor und seine etwas selbstironische Leichtigkeit, gehören zu den schönsten meines beruflichen Lebens. Danke, Herr Prof. Herber!

Mit freundlichen kollegialen Grüßen und – ja – in Trauer

Eva Mechtel
Rechtsanwältin

 


 

Lieber Herr Professor Herber,

Sie waren ein Mensch, der Spuren hinterlassen hat. Abgesehen von Ihrem enormen juristischen Wissen bestachen Sie durch Ihre sympathische und menschliche Art. Ihr verschmitztes Lächeln, der feine Humor, die Fähigkeit zuhören und auf den Gesprächspartner eingehen zu können, das bleibt mir in präsenter Erinnerung. Ich bin dankbar für die vielen Auslandsseminare unter Ihrer Führung. Sie stellten sich dabei nie in den Mittelpunkt und doch waren Sie stets, kraft Ihrer Persönlichkeit, der Dreh- und Angelpunkt der Veranstaltungen. Vielen Dank, Herr Professor Herber, auch für unsere wertvollen fachlichen und persönlichen Gespräche. Es war mir eine Ehre!

In tiefer Betroffenheit,

Ihr Anwaltskollege und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Transport- und Speditionsrecht

Roland Mittelhammer LL.M.

 


 

Sehr geehrter Kollege Dr. Bahnsen,

wenn ich mich zurück erinnere an die Anfänge meiner beruflichen und anwaltlichen Tätigkeit, dann war das Speditions- und Transportrecht eine Nische, bei der man den Eindruck hatte, hier kennt jeder irgendwie jeden, der sich in dem Rechtsgebiet tummelt, egal auf welcher Seite er auftritt.  Aber da gab es und gibt es auch Namen, die geradezu unvergänglich sind und die unweigerlich Bilder und Vorstellungen erzeugen.

Eine solche Person ist Prof. Dr. Herber, dessen Passion das Transportrecht und dessen Kind unsere Gesellschaft für Transportrecht war. Dabei vermittelte er stets einen scharfen Geist und ein Auftreten, das einen zu fesseln vermochte. Wer behauptet, Juristen seinen Langweiler, und Transportrechtler im Besonderen, hat Prof. Dr. Herber nicht gekannt und nicht erlebt. Dabei war seine Erscheinung in einer Weise zeitlos, dass die Nachricht, dass er uns verlassen hat, schwer zu begreifen, geschweige denn zu verarbeiten ist.

Wir werden ihn vermissen, aber das Gedenken an ihn wird uns helfen.

In stillem Gruß nehme ich Abschied

Hans Kuckels
Rechtsanwalt

 


 

Sehr geehrter Herr Dr. Bahnsen,

wir, die Mitglieder der Tschechischen Gesellschaft für Transportrecht CSDP, haben die Nachricht vom Ableben des Ehrenvorsitzenden der DGTR, Herrn Prof. Dr. Rolf Herber mit größter Bestürzung zur Kenntnis genommen. Wir möchten seinen Angehörigen und engsten Kollegen hiermit in dieser schweren Stunde unser tief empfundenes Beileid aussprechen.

Herr Prof. Dr. Herber stand uns bei der Gründung unseres tschechischen Verbandes mit Rat und Tat zur Seite und war Ehrenmitglied der CSDP.

Wir werden uns an ihn als herausragenden Kenner seines Fachs und als eine große Persönlichkeit erinnern.

Im Namen des Vorstandes der Tschechischen Gesellschaft für Transportrecht CSDP

Alice Kubova Bartkova

 


 

Sehr geehrte Kollegen,

Der Verlust des  Professeurs Herber ist ein Verlust des Transportsrechts weit über die deutschen Grenzen. Die Klarheit seinen Rechtsdarlegungen werden uns fehlen.

Thierry HIBLOT
Rechtsanwalt PARIS

 


 

Die Nachricht von Prof. Herbers Ableben erfüllt mich mit tiefer Trauer und lässt mich zugleich voll großer Dankbarkeit innehalten und zurückblicken.

Über 30 Jahre lang war er mein Vorbild und Mentor, fast 20 mal durfte ich mit ihm für die Anwaltsakademie das wohl älteste und traditionsreiche Auslandsseminar für Internationales Speditions- und Frachtrecht gestalten; hinzu kamen unvergessliche Sitzungen im Vorstand unserer Gesellschaft, viele denkwürdige Tagungen, andere Begegnungen und in den letzten Monaten unsere leider zu selten gewordenen Telefonate.

Ein ganz großer wunderbarer und nie zu ersetzender Mensch ist von uns gegangen, ein grandioser Denker, voller Esprit und Charme, streitlustig und zugleich gewinnend, nie überheblich – und ein Gourmet! Noch so viel könnte einem einfallen, wollte man ihn beschreiben; ganz besonders berührt hat mich in den letzten Jahren immer wieder sein liebevoll umsorgender Umgang mit seiner alterserkrankten Gattin. Requiescat in pace!

Dr. K.H. Thume

 


 

Lieber Herr Herber!

Wie viel menschlich Besonderes und menschlich Außergewöhnliches haben sich bei Ihnen vereint!

Sie waren ein klassischer Gentleman, der mit Kultiviertheit und Klugheit, mit Liebenswürdigkeit und Charme, aber auch mit Ironie und einem tiefgründigen Humor nicht nur seinen jeweiligen Gesprächspartner, sondern einen ganzen Saal kritischer Juristen in seinen Bann ziehen konnte. Ganz gleich, welche Erwartungen an wissenschaftlich interessante transportrechtliche Referate geknüpft waren, noch höher gespannt waren die Erwartungen an Ihre anschließenden, auch mitunter spitzzüngigen, aber gleichwohl ausgewogenen Bemerkungen und „Klarstellungen“. Diese Erwartungen wurden nie enttäuscht, zumal Sie auch die liebenswürdige Neigung besaßen, nicht nur zu dem jeweiligen Referat oder zum Recht im Besonderen mit seinen Auswüchsen (zu nennen sei nur beispielhaft AGB-Recht, Logistikrecht und Brüssel, wobei Sie hier nur den dortigen Verordnungsgeber, nicht hingegen die Restaurants im Sinn hatten), sondern zugleich auch zum Leben im Allgemeinen kurzweilig und in unnachahmlicher Manier Ihre Meinung kund taten.

Sie waren aber auch der Transportrechtler schlechthin. Ihre Leistungen und Verdienste auf dem Gebiet des Transportrechts werden nicht nur heute, sondern über den Tag hinaus anerkannt und gewürdigt. Ihr Wissen und Ihre Schaffenskraft, mit der Sie Ihr Wissen umgesetzt, aber auch zahlreichen Jüngeren vermittelt haben, haben das nationale und internationale Transportrecht geprägt. Mit der Gründung der Deutschen Gesellschaft für Transportrecht, der Herausgabe der Zeitschrift Transportrecht und der Durchführung vom jährlichen Symposien haben Sie zugleich dem Transportrecht ein solides Fundament gesetzt, aber auch gleichsam eine transportrechtliche Familie geschaffen. Trotz dieser wissenschaftlichen Leistungen und Anerkennung sind Sie stets ein vorbildlich bescheidener Mensch geblieben.

Über ein Vierteljahrhundert hinweg waren Sie Vorsitzender der DGTR und haben die Gesellschaft zu ihrer jetzigen Blüte und hohen Mitgliederzahl geführt. Ich hatte die Ehre, Ihnen im Amt des Vorsitzenden nachfolgen zu dürfen und blicke dankbar auf diese herausfordernden Jahre zurück, dankbar auch, weil ich von Ihnen in zahlreichen Gesprächen viel väterlichen Rat und Unterstützung erfahren habe.

Sie sind zwar, lieber Herr Herber, nicht mehr unter uns, aber in meiner Erinnerung und in derjenigen von zahlreichen Menschen werden Sie bewahrt bleiben als ein wunderbarer Mensch, den gekannt und mit ihm gearbeitet zu haben ein großartiges Privileg war.

Mögen Sie in Frieden ruhen!

Ihr

Wolf Müller-Rostin

 


 

Lieber Herr Professor Herber,

Ihre Systematische Darstellung zum Seehandelsrecht erschien im Jahr 1999. Damals waren Sie bereits 70 Jahre alt und es ist schon erstaunlich, was Sie in all den darauffolgenden Lebensjahren noch bewegt und gestaltet haben. Mit diesem Buch (und einer Vielzahl weiterer Veröffentlichungen) haben Sie einer Generation von Nachwuchsjuristen den Zugang zu einem bis dato – trotz verschiedentlicher Kommentierungen – kaum greifbaren Rechtsgebiet ermöglicht. Persönlich haben mich Ihr Wirken und Ihre Schaffenskraft nachhaltig beeindruckt und vor etlichen Jahren zur Promotion im Bereich des maritimen Wirtschaftsrechts veranlasst. An Ihre Art, Wissen zu vermitteln, Ihren scharfen Sachverstand, Ihre große Hilfsbereitschaft und Ihren unvergleichlichen Humor werde ich mich stetsfort erinnern.

Mit stillem Gruß
Michael Udo Busch

 


 

Prof. Dr. Rainer Freise                                                                                              Darmstadt, 5. August 2020

Erinnerungen an Prof. Dr. Rolf Herber,
Nestor der deutschen Transportrechtswissenschaft

Seit über 50 Jahren kenne und schätze, ja verehre ich Professor Herber:

Es war im Jahr 1969, als ich an meiner Dissertation über die Reform der Reederhaftung arbeitete (Wechsel von der gegenständlich beschränkten Haftung des Reeders mit Schiff und Fracht zur summenmäßig beschränkten Haftung in Abhängigkeit von der Größe des Schiffes; vgl. Herber, Seehandelsrecht, 2. Aufl. 2016, S. 205). Da vermittelte mir mein Doktorvater, Hans Jürgen Abraham, Professor an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main, den Kontakt zu dem für die Haftungsreform zuständigen Referenten im Bundesjustizministerium: Dr. Rolf Herber, nach meiner Erinnerung damals noch Landgerichtsrat und in Hamburg beheimatet. Also machte ich mich auf nach Bonn, um ergänzende Informationen zu den vorliegenden Referentenentwürfen aus erster Hand einzuholen.

Mit klopfendem Herzen betrat der frischgebackene Rechtsreferendar zum ersten Mal das Bundesjustizministerium, damals noch in der Rosenburg in Bonn-Bad Godesberg ansässig. Wie würde er empfangen werden? Würden die vielen Fragen, die er sich aufgeschrieben hatte, als am Kern vorbei, neben der Sache liegend, erkannt und binnen kurzem höflich abgetan?

Herr Herber empfing mich überaus freundlich, hörte sich meine Fragen aufmerksam an und nahm sich einen ganzen Nachmittag Zeit, mir Hintergründe und Zusammenhänge der bevorstehenden Reform näher zu erläutern. Um viele Erkenntnisse reicher und in mancher fachlichen Annahme bestätigt, verließ ich die Rosenburg, erleichtert und glücklich, mit meiner Arbeit nicht von vorn anfangen zu müssen.

Seit jenem Tag hatten wir immer wieder intensiven fachlichen und dann auch freundschaftlichen Kontakt. Professor Herber hat es mir nicht verübelt, dass ich seine Einladung ausgeschlagen habe, in seinem Referat an großen internationalen Reformen transportrechtlicher Übereinkommen mitzuarbeiten – aus familiärer Tradition hatte ich mich bereits für die Eisenbahn entschieden (mein Doktorvater hat dazu nur die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen).

Professor Herber hat mich hingegen verständnisvoll weiterhin auf dem Schirm behalten, wie man heute sagt: Er hat mich eingeladen, an der Gründung der Deutschen Gesellschaft für Transportrecht teilzunehmen und bei der Zeitschrift „Transportrecht“ mitzuarbeiten. Ihren eindrucksvollen Höhepunkt erlebte unsere Zusammenarbeit in der Transportrechtsreformkommission 1992 – 1996, für die Professor Herber mich als Vertreter des Eisenbahnrechts vorgeschlagen hatte. Dank eines Zufalls oder glücklicher Fügung hatte ich 1982 das neugeschaffene Referat „Transportrecht“ in der Hauptverwaltung der Bundesbahn übernehmen und daraufhin meine transportrechtlichen Neigungen auch beruflich ausleben können.

Noch heute sehe ich das überraschte und erleichterte, geradezu begeisterte Gesicht Professor Herbers vor mir, als ich in einem fortgeschrittenen Stadium der Kommissionsarbeit die Bereitschaft der Eisenbahnen bekanntgab, zugunsten einer großen Einheitslösung des deutschen Gütertransportrechts auf das spezielle Eisenbahngütertransportrecht in der Eisenbahn-Verkehrsordnung zu verzichten.

In all‘ den Jahren hat mich immer wieder Professor Herbers Persönlichkeit beeindruckt: sein Charme, seine Menschlichkeit, sein Zugehen auf andere, sein Humor und vor allem auch seine Fähigkeit, bei aller hohen Wissenschaftlichkeit seines Wirkens die Bedürfnisse der Praxis nach Verständlichkeit und Umsetzbarkeit rechtlicher Regelwerke nicht aus dem Blick zu verlieren.

Ich habe Professor Herber viel zu verdanken; er war ein Vorbild und unaufdringlicher, väterlicher Lehrmeister. Ich werde sein Andenken stets in hohen Ehren halten.

Rainer Freise

 


 

Dear members of the board of the Deutschen Gesellschaft für Transportrecht,

We have received the sad news of the passing of Prof. Dr. Rolf Herber, honorary chairman of your association.

Prof. Herber was one of the significant contributors to the field of German Maritime and Transport Law. With his influence, he also indirectly had significance for the developments in the same legal fields in The Netherlands.

On behalf of the board of the Netherlands Association for Transport Law, I express our sincere condolences to the Association and the relatives of Prof. Dr. Herber.

With kind regards,
Reinier P. van Campen