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DGTR - Deutsche Gesellschaft für Transportrecht

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Beitragsdatum: 14. November 2014

Tätigkeitsbericht des Vorstands 2014

Tätigkeitsbericht des Vorstandes der Deutschen Gesellschaft für Transportrecht in der Mitgliederversammlung vom 14. November 2014

Als Vorsitzender des Vorstandes der Gesellschaft
habe ich folgenden Bericht zu erstatten:Veranstaltungen der Gesellschaft
Die Gesellschaft hat seit der letzten Mitgliederversammlung im Jahre 2012 vier große Veranstaltungen abgehalten, nämlich

ein Symposium (Jahrestagung) über aktuelle Fragen zum Transportrecht am 14. und 15. November 2013 in Bremen,
ein Symposium (Jahrestagung) über aktuelle Fragen zum Transportrecht am 13. und 14. November 2014 in Bonn,
ein Kolloquium mit dem Thema: Brennpunkt: Umschlag am 23. Mai 2013 in Hamburg, sowie
ein Kolloquium mit dem Thema: Brennpunkt: Der Spediteur als Verfrachter ? unter besonderer Berücksichtigung des Schadensfalles MOL Comfort am 22. Mai 2014 in Hamburg.
Alle Veranstaltungen haben unter großer Beteiligung stattgefunden. Die Symposien in Bremen und Bonn waren jeweils von über 300 Personen besucht. Dem Kolloquium 2013 wohnten etwa 100 Teilnehmer bei, dem Kolloquium 2014 sogar 210 Teilnehmer.

Das Symposium in Bremen widmete sich in erster Linie der deutschen, der österreichischen und der Schweizer transportrechtlichen Rechtsprechung, Fragen des Umschlags und der sicheren Lieferkette im Luft- und im Seeverkehr. Zudem beleuchtete es erste Erfahrungen mit der Seerechtsreform.

Das diesjährige Symposium in Bonn stand im Zeichen der deutschen Rechtsprechung zum Transportrecht mit Beiträgen zur aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte Köln und Düsseldorf sowie einer Analyse der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur eigenmächtigen Verladung durch den Fahrer. Aber auch eine der – nicht sehr häufigen – transportrechtlichen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, in der er die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur negativen Feststellungsklage in CMR Fällen für obsolet erklärt hat, war Thema eines Vortrages mit anschließender kontroverser Diskussion. Aktuelle Fragestellungen für Frachtführer und Spediteure auf dem Gebiet des Zollrechts und der Exportkontrolle und ein für die Praxis gerade auch im Hinblick auf die schwierige wirtschaftliche Lage vieler am Transport Beteiligter bedeutsames Thema, nämlich neue gesetzliche Regelungen zur Verbesserung der Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr, rundeten das Symposium 2014 ab.

Die nächste Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Transportrecht wird im November 2015 in Dresden stattfinden.

Das Hamburger Transportrechtskolloquium 2013 war zunächst als Versuch eingeführt worden, um den Teilnehmern die Möglichkeit der vertieften Behandlung eines einzigen Themas zu bieten. Das Thema ?Brennpunkt: Umschlag? wurde beleuchtet aus der Sicht der Beförderungsmittel Seeschiff, Eisenbahn, Luftfahrzeug und Binnenschiff. Der Erfolg des ersten Hamburger Transportrechtskolloquiums ermutigte den Vorstand, auch 2014 ein Kolloquium anzubieten. Mit über 200 Teilnehmern hatte das Kolloquium 2014 solch großen Zuspruch gefunden, dass der Vorstand beschlossen hat, künftig möglichst alljährlich ein Kolloquium zusätzlich zum Symposium im November anzubieten. Damit kann die Gesellschaft auch ihren Mitgliedern die Möglichkeit bieten, das angehobene Stundensoll gemäß § 15 FAO durch Teilnahme am Symposium und am Kolloquium zu erfüllen.

Das nächste Kolloquium wird am 29. Mai 2015 in Hamburg stattfinden.

Aus der Arbeit des Vorstands
a. juris
Aus der Arbeit des Vorstandes berichtet der Unterzeichnende vor allem über die Zusammenarbeit mit juris. Im Dezember 2013 erschien der erste juris PraxisReport Transport- und Speditionsrecht, in welchem aktuelle transportrechtliche Entscheidungen analysiert und kommentiert werden. Der PraxisReport erscheint jeweils zweimonatlich, als Herausgeber zeichnet die Gesellschaft, vertreten durch die Herren Bahnsen und Müller-Rostin. Den Mitgliedern der Gesellschaft wird der PraxisReport kostenlos von juris zur Verfügung gestellt, zudem ist der Redaktion der Zeitschrift Transportrecht gestattet, Zugriff auf die Entscheidungen zu nehmen.

b. Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben
Die Gesellschaft ist von der Europäischen Kommission aufgefordert worden, eine Stellungnahme zum Grünbuch ?Ein integrierter Paketzustellungsmarkt für das Wachstum des elektronischen Handels in der EU? abzugeben. Die Stellungnahme, erstellt vom Mitglied des Vorstands, Rechtsanwalt Dr. Jürgen Temme, hat deutlich gemacht, dass die Gesellschaft eine Veränderung der transportrechtlichen Regelungen für nicht notwendig erachtet. Denn diese betreffen beim B2C-Online-Handel ausschließlich das Verhältnis zwischen dem ? gewerblichen – Verkäufer und dem von ihm beauftragten ? gewerblichen – Beförderer. Insoweit hat sich das international einheitliche Transportrecht bewährt. Die EU Kommission in Brüssel hat im Dezember 2013 einen sog. Fahrplan für die weitere Behandlung des Themas veröffentlicht.

Darüber hinaus hat die Gesellschaft eine Stellungnahme zum Straßburger CLNI Abkommen 2012, erstellt vom Mitglied des Vorstands, Rechtsanwalt Dr. Bahnsen, abgegeben, welches eine Revision des CLNI Abkommens 2008 zum Inhalt hat. Die Gesellschaft hat in ihrer Stellungnahme insbesondere die Erweiterung des räumlichen Anwendungsbereiches auf Binnenwasserstraßen neuer Vertragsstaaten begrüßt, nicht zuletzt deswegen, weil dadurch gewährleistetet werde, dass die Anwendung binnenschifffahrtsrechtlicher Haftungsbeschränkungen weit über den bisherigen Anwendungsbereich hinausgeht. Das Übereinkommen, das neben der Erweiterung des Anwendungsbereiches auch eine Anhebung der Haftungshöchstbeträge vorsieht, ist bei Ratifizierungen von Serbien und Luxemburg (vier Ratifizierungen sind zum Inkrafttreten erforderlich) noch nicht in Kraft getreten.

c. Website
Die Arbeiten an der Neugestaltung und vor allem inhaltlichen Vervollständigung der Website kommen nur zögerlich voran. Der Vorstand der Gesellschaft hat diese Verzögerungen im Auge und wird die mit den Arbeiten betrauten Personen zu einem zügigen Abschluss der Arbeiten anhalten.

d. Organisation der Gesellschaft
Die Organisation der inzwischen stetig größer gewordenen Gesellschaft – sie ist im Berichtszeitraum angewachsen von 628 auf etwa 710 Mitglieder – hat es notwendig gemacht, einen Assistenten des Vorstands zu berufen. Herr Rechtsanwalt Christian Teutsch nimmt diese Aufgabe seit dem 2. Halbjahr 2012 gegen eine angemessene Vergütung wahr.

Die Pflege des Mitgliederbestandes und einen Teil der organisatorischen Fragen hat Frau Höltig übernommen, die bei der Rechtsanwaltskanzlei Ahlers & Vogel angestellt ist und gegen Erstattung des für die Gesellschaft geleisteten Arbeitsaufwandes den Schriftverkehr und die Verwaltung der Daten übernimmt.

Finanzielle Lage der Gesellschaft
Die Finanzlage der Gesellschaft ist befriedigend. Eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge erscheint nicht erforderlich, weil der Aufwand im Wesentlichen durch die beiden jährlichen Veranstaltungen (Symposium und Kolloquium) verursacht wird, die jeweils gesondert kalkuliert werden müssen. Während die beiden Symposien einen leichten Überschuss für die Gesellschaft erbrachten, führten die beiden Kolloquien zu einer ? erwarteten ? Unterdeckung, da sie mit einem ?Einführungspreis? kalkuliert worden waren. Das Vermögen der Gesellschaft, über dessen Entwicklung Herr Dr. Bahnsen als Schatzmeister gesondert berichtet, hat sich auf einem guten Niveau stabilisiert. Deshalb stellt der Vorstand Erwägungen an, einen Teil der Rücklagen für einen transportrechtsfördernden besonderen Zweck zur Verfügung zu stellen. Die entsprechenden Gespräche konnten aber noch nicht zum Abschluss gebracht werden. Grundsätzlich muss aber im Auge behalten werden, dass die große Teilnehmerzahl an den Veranstaltungen der Gesellschaft und die Entwicklung auf dem Markt der in Betracht kommenden Tagungshotels größere Rückstellungen erforderlich machen. Denn es ist heute kaum noch möglich, Tagungen mit den Hotels zu vereinbaren, bei denen nicht erhebliche Garantien für nicht abgerufene Zimmerkontingente und ? vor allem ? Minderbeteiligungen gegenüber der geplanten (und im Hinblick auf die zur Verfügung zu stellenden Räumlichkeiten nicht all zu niedrig anzusetzenden) Teilnehmerzahlen übernommen werden müssen. Diese Garantien können ein beträchtliches Ausmaß annehmen; sie sind zwar bislang niemals abgerufen worden, doch besteht diese Gefahr und muss berücksichtigt werden.

Satzungsänderung und Vorstandswahl
Der Vorstand hat der Mitgliederversammlung 2014 eine Satzungsänderung vorgeschlagen, die aber im Wesentlichen zurückzuführen ist auf eine Änderung der Anforderungen, die nach den Bestimmungen der Abgabenordnung an die Satzungen steuerbegünstigter Körperschaften zu stellen sind. Inhaltlich sind keine Änderungen erfolgt. Alte und neu zu beschließende Fassung der Satzung sind in die Homepage zum Download eingestellt worden und waren der Einladung zur Mitgliederversammlung beigefügt.

Die bisherigen Mitglieder des Vorstands haben sich bereit erklärt, erneut zu kandidieren. Aus dem Kreis der Mitglieder sind keine weiteren Wahlvorschläge eingegangen.

Bonn, den 14. November 2014 Prof. Dr. Wolf Müller-Rostin