Suche

DGTR - Deutsche Gesellschaft für Transportrecht

DGTR intern

Beitragsdatum: 6. April 2019

Tätigkeitsbericht des Vorstandes 2018

Sehr geehrte Damen und Herren!

Als Vorsitzender des Vorstandes der Gesellschaft habe ich folgenden Bericht zu erstatten:

Veranstaltungen der Gesellschaft

Die Gesellschaft hat seit der letzten Mitgliederversammlung im Jahre 2016 vier große Veranstaltungen abgehalten, nämlich

  • ein Symposium (Jahrestagung) über aktuelle Fragen zum Transportrecht am 16. und 17. November 2017 in Wien,
  • ein Symposium (Jahrestagung) über aktuelle Fragen zum Transportrecht am 8. und 9. November 2018 in Dresden,
  • ein Kolloquium mit dem Thema: Brennpunkt: Insolvenz einer Reederei am 9. Mai 2017 in Hamburg, sowie
  • ein Kolloquium mit dem Thema: Brennpunkt: AGB im Transport am 20. April 2018 in Hamburg.

Alle Veranstaltungen haben unter großer Beteiligung stattgefunden. Die beiden Symposien in Wien und Dresden waren jeweils von etwa 300 Personen besucht. Den beiden Kolloquien wohnten etwa jeweils 150 Teilnehmer bei.,

Das Symposium 2017 in Wien widmete sich zunächst der Rechtsprechung. Die höchstrichterliche deutsche Rechtsprechung zum Gütertransportrecht wurde vorgetragen und ihre Auswirkungen auf die betroffenen Interessenkreise und die Beratungs- und Prozesspraxis ihrer Rechtsanwälte wurden analysiert.

Der Tagungsort Wien legte es nahe, in verstärktem Maße transportrechtliche Rechtsprechung und Entwicklungen in Österreich zu beleuchten, insbesondere Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes zum Transportrecht sowie Handhabung der transportrechtlichen Bestimmungen über die Durchbrechung von Haftungsschranken wegen groben Verschuldens. Der Blick ins Ausland richtete sich sodann auf die Nachbarstaaten Österreichs, namentlich die Schweiz sowie Ungarn und Tschechien, wobei gerade in Ungarn und Tschechien das Transportrecht durch den EU-Beitritt beider Länder im Jahre 2004 an Umfang und Bedeutung gewonnen hat. Abschließend wurde der Blick nach Deutschland gerichtet und die besonders praxisrelevante sekundäre Darlegungslast in der deutschen transportrechtlichen Prozesspraxis beleuchtet.

Beim diesjährigen Symposium in Dresden standen neben dem traditionellen Vortrag über jüngste transportrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und einer Analyse dieser Rechtsprechung Referate über Entscheidungen des Transportrechts der Oberlandesgerichte Hamburg und München im Vordergrund. Neuere Entscheidungen des Bundesgerichtshofes und der Oberlandesgerichte Nürnberg und Düsseldorf zum Lohnfuhrvertrag ließen eine Analyse dieses in der transportrechtlichen Praxis immer noch ungewöhnlichen Vertragstypus angemessen erscheinen. Mit einem zukunftsträchtigen Thema, nämlich automatisiertes Fahren in der Transportwirtschaft, legte das Symposium einen weiteren thematischen Schwerpunkt.

Die nächste Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Transportrecht wird am 7. und 8. November 2019 in Berlin stattfinden.

Das Hamburger Transportrechtskolloquium 2017 befasste sich mit dem Thema: Brennpunkt – Insolvenz einer Reederei. Die angeregte Diskussion im Anschluss an die jeweiligen Referate zeigte eine tiefe Unsicherheit und zugleich eine große Besorgnis der Teilnehmer über die einschneidenden Wirkungen rechtlicher und wirtschaftlicher Art für das Transportgewerbe, nicht zuletzt deswegen, weil eine Insolvenz einer Großreederei jederzeit erneut eintreten kann.

Das Transportrechtskolloquium 2018 mit dem Thema: Brennpunkt: AGB im Transport ging der Frage nach, ob das deutsche Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in seiner Ausprägung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung gerade für den Geschäftsverkehr wenig vorhersehbar sei, was eine Unsicherheit über die Anerkennung spezieller vertraglicher Vereinbarungen mit sich bringe und damit dem Wirtschaftsstandort Deutschland schade. Diese Frage wurde in den Referaten und der anschließenden Diskussion äußerst unterschiedlich gesehen, wobei aber die Meinung vorherrschend schien, dass jedenfalls Verträge großer Wirtschaftsunternehmen aus der deutschen AGB-Kontrolle herausgenommen werden sollten. Da Mitglieder der Gesellschaft aber auch kleinere Unternehmen sind, will die Gesellschaft von sich aus keine Initiative zur Änderung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen anstoßen.

Beide Transportrechtskolloquien haben gezeigt, dass der Versuch, bei einer eintägigen Veranstaltung ein einziges Thema in den Mittelpunkt der Diskussionen zu stellen, verbunden mit der Hoffnung, dadurch lebhafte Diskussionen zu erzeugen, als geglückt betrachtet werden kann.

Die Deutsche Gesellschaft für Transportrecht hatte sich im Oktober 2015 als Mitorganisator und Mitveranstalter eines Symposiums beteiligt, das in Tokyo unter großer Beteiligung vorwiegend japanischer, aber auch deutscher Teilnehmer und getragen von deutschen und japanischen Referenten veranstaltet worden war. Thema des Symposiums war „Die Reform des Transport- und Seehandelsrechts in Japan und Deutschland aus rechtsvergleichender Perspektive“. Nach Abschluss des Reformprozesses in Japan wurden am 5. September 2017 in Hamburg dessen Ergebnisse, wiederum im Rahmen eines Symposiums, vorgestellt und diskutiert. Auch an dieser Veranstaltung wirkte die Deutsche Gesellschaft für Transportrecht als Mitveranstalter und Mitorganisator und mit eigenen Referenten mit.

Die Deutsch-Schweizerische Juristenvereinigung hielt ihre Jahrestagung 2017 am 22. September in Hamburg ab und hatte sie unter das Thema “Logistik ohne Grenzen“ gestellt. Ebenfalls an dieser Veranstaltung trat die Deutsche Gesellschaft für Transportrecht als Mitveranstalter und mit Referenten auf. Mitglieder der Gesellschaft konnten der Veranstaltung als Gäste beiwohnen.

Aus der Arbeit des Vorstands

a. Datenschutz-Grundverordnung

Aus der Arbeit des Vorstandes berichtet der Unterzeichnende vor allem über die
Anstrengungen, die die Gesellschaft unternommen hat, um den Anforderungen an die Datenschutz-Grundverordnung, die am 23. Mai 2018 in Kraft getreten ist, nachzukommen. Da die Daten der Mitglieder in die Homepage der Gesellschaft eingestellt werden, war es erforderlich geworden, die jeweils aktuellen Mitgliederdaten abzufragen und das Einverständnis der Mitglieder zur Veröffentlichung einzuholen.

b. Anmerkungen zu aktuellen Gerichtsentscheidungen

Das im letzten Bericht angekündigte Vorhaben, aufgrund der Einstellung des juris Praxisreports „Transportrecht“ Autoren für Anmerkungen zu aktuellen Gerichtsentscheidungen zu gewinnen, ist umgesetzt worden. Seitdem sind mehr als zwei Dutzend Entscheidungen fachkundig kommentiert und in der Zeitschrift TranspR veröffentlicht worden.

c. Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben

Die Gesellschaft hat im Berichtszeitraum zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Neufassung) Stellung genommen. Dabei hat die Gesellschaft insbesondere die Notwendigkeit hervorgehoben, für alle Verkehrsträger einheitliche Fahrgastrechte zu normieren, um Wettbewerbsnachteile der einzelnen Verkehrsträger untereinander zu vermeiden. Darüber hinaus hat sich die Gesellschaft in ihrer Stellungnahme dafür ausgesprochen, Verpflichtungen der Eisenbahnunternehmen zur Leistung von Entschädigung auch in Fällen höherer Gewalt zu beschränken, da diese Verpflichtungen über das nationale Recht der Leistungsstörungen hinausgehen und somit mitnichten – entgegen der Begründung zur Neufassung der Verordnung – für ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Stärkung der Rechte der Bahnreisenden auf der einen Seite und der Entlastung der Eisenbahnunternehmen auf der anderen Seite zu sorgen vermögen.

Darüber hinaus hat die Gesellschaft Stellung genommen zum Zusatzprotokoll vom 20. Februar 2008 zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief (e-CMR) und den Beitritt Deutschlands zu diesem Übereinkommen befürwortet.

d. Website

Auf der Mitgliederversammlung 2016 konnte die nicht nur optisch neu gestaltete, sondern auch bedienerfreundlichere und vor allem inhaltlich aufgewertete neue Website der Gesellschaft vorgestellt werden. Der Vorstand bemüht sich, insbesondere die Vorschriftensammlung auf aktuellem Stand zu halten und bittet auch die Mitglieder, auf aktuelle oder auf überholte Vorschriften hinzuweisen.

e. Organisation der Gesellschaft

Die Gesellschaft ist im Berichtszeitraum angewachsen von 770 auf etwa 800 Mitglieder.Die Pflege des Mitgliederbestandes und einen Teil der organisatorischen Fragen hatte zunächst Frau Höltig und sodann angesichts des Wachstums des Mitgliederbestandes und der Anforderungen durch die Datenschutz-Grundverordnung auch zusätzlich Frau Pieper übernommen. Beide Damen sind bei der Rechtsanwaltskanzlei Ahlers & Vogel angestellt und übernehmen gegen Erstattung des für die Gesellschaft geleisteten Arbeitsaufwandes den Schriftverkehr und die Verwaltung der Daten.
Die Buchhaltung und der Rechnungsverkehr sind weiterhin (seit dem 1. Januar 2016) einem Steuerberater (Steuerberatungsbüro Fiedler, Hamburg) anvertraut worden.

Als Assistent des Vorstands fungiert seit 1. Januar 2018 Herr Tobias Beimel.

Finanzielle Lage der Gesellschaft

Die Finanzlage der Gesellschaft ist befriedigend. Eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge erscheint nicht erforderlich, weil der Aufwand im Wesentlichen durch die beiden jährlichen Veranstaltungen (Symposium und Kolloquium) verursacht wird, die jeweils gesondert kalkuliert werden müssen. Während die beiden Symposien im Berichtszeitraum einen leichten Überschuss für die Gesellschaft erbrachten, führten die beiden Kolloquien zu einer geringfügigen Unterdeckung, die allerdings angesichts der moderat gestalteten Teilnehmergebühr nicht unerwartet kam.

Das Vermögen der Gesellschaft, über dessen Entwicklung Herr Dr. Bahnsen als Schatzmeister gesondert berichtet, hat sich auf einem guten Niveau stabilisiert. Einen Teil der Rücklagen hat der Vorstand als Maßnahme zur Förderung des transportrechtlich interessierten Nachwuchses Doktoranden als Druckkostenzuschläge gewährt; zudem sind Universitätsangehörige von der Zahlung des Teilnehmerbetrages bei Kolloquien und Symposien der Gesellschaft befreit. Aus den Rücklagen wird auch den Autoren der vorerwähnten Urteilsbesprechungen ein bescheidenes Honorar seitens der Gesellschaft bezahlt. Grundsätzlich muss aber im Auge behalten werden, dass die große Teilnehmerzahl an den Veranstaltungen der Gesellschaft und die Entwicklung auf dem Markt der in Betracht kommenden Tagungshotels größere Rückstellungen erforderlich machen. Denn es ist heute kaum noch möglich, Tagungen mit den Hotels zu vereinbaren, bei denen nicht erhebliche Garantien für nicht abgerufene Zimmerkontingente und – vor allem – Minderbeteiligungen gegenüber der geplanten (und im Hinblick auf die zur Verfügung zu stellenden Räumlichkeiten nicht all zu niedrig anzusetzenden) Teilnehmerzahlen übernommen werden müssen. Diese Garantien können ein beträchtliches Ausmaß annehmen; sie sind zwar bislang niemals abgerufen worden, doch besteht diese Gefahr und muss berücksichtigt werden.

Vorstandswahl

Während des Berichtszeitraumes bestand der Vorstand der Gesellschaft aus folgenden Mitgliedern:

  • Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolf Müller-Rostin, Bonn (Vorsitzender)
  • Rechtsanwalt Dr. Kay Uwe Bahnsen, Hamburg (Schatzmeister und stv. Vorsitzender)
  • Ministerialdirigentin Prof. Dr. Beate Czerwenka, Berlin
  • Rechtsanwalt Hartmuth Sager, Hamburg
  • Frau Richterin am Oberlandesgericht Dr. Christine Schmidt, Frankfurt (seit 18.11.2016)
  • Rechtsanwalt Dr. Jürgen Temme, Düsseldorf
  • Rechtsanwalt Hubert Valder, Bonn

Die bisherigen Mitglieder des Vorstands haben sich bereit erklärt, erneut zu kandidieren. Der Vorsitzende des Vorstands, Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolf Müller-Rostin hat erklärt, dass er für die Wahl zum Vorsitzenden des Vorstands der Gesellschaft nicht mehr zur Verfügung steht, wohl aber zur Wahl als Mitglied des Vorstands.
Aus dem Kreis der Mitglieder sind keine Wahlvorschläge eingegangen.

Dresden, den 9. November 2018
Prof. Dr. Wolf Müller-Rostin