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DGTR - Deutsche Gesellschaft für Transportrecht

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Beitragsdatum: 10. Juli 2018

Symposium zum Transportrecht 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Vorstand lädt Sie in diesem Jahr zum Symposium der Gesellschaft erneut nach Dresden ein.

Das Programm – in dem Sie auch die Details zur Buchung finden – weist zwei Themenschwerpunkte auf: Überblick über jüngste transportrechtliche Rechtsprechung und Automatisiertes Fahren in der Transportwirtschaft.

Im Themenschwerpunkt „Rechtsprechung“ wird wie in jedem Jahr zur Eröffnung des Symposiums die transportrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes der vergangenen 12 Monate von Herrn RiBGH Prof. Dr. Schaffert vorgestellt. Auch in diesem Jahr soll – wie erstmalig im Vorjahr – der Überblick über die Rechtsprechung ergänzt werden durch eine Analyse ihrer Auswirkungen auf die betroffenen Interessenkreise und die Beratungs- und Prozesspraxis ihrer Rechtsanwälte. Der Themenschwerpunkt „Rechtsprechung“ wird vertieft durch zwei Referate über transportrechtliche Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Hamburg und München. Dem schließt sich eine Betrachtung des Lohnfuhrvertrages im Lichte jüngerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der Oberlandesgerichte Nürnberg und Düsseldorf an.

Der Nachmittag des ersten Tages wird beschlossen durch zwei Referate, die die neuen Strukturen bei Palettendiensten aufzeigen und die Compliance-Vorschriften der ADSp analysieren.

Das Automatisierte Fahren gehört sicherlich zu den Zukunftsthemen dieses Landes und betrifft auch die Transportwirtschaft in erheblichem Maße. Deswegen befasst sich der zweite Themenschwerpunkt des Symposiums im Rahmen von zwei Referaten mit technischen, ethischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Aspekten eines automatisierten Straßen(güter)verkehrs. Ebenfalls erheblich betroffen werden dürfte die Transportwirtschaft durch den „Brexit“, unabhängig davon, in welcher Form er im nächsten Jahr vollzogen werden wird. Aus diesem Grund findet sich auch dieses Thema auf der Tagesordnung.

Geschlossen wird das Symposium mit der „Aktuellen Stunde.“

Im Anschluss an das Symposium findet turnusgemäß die Mitgliederversammlung statt. Hierzu wird noch eine gesonderte Einladung ergehen. Bitte berücksichtigen Sie die Mitgliederversammlung bei Ihrer Reiseplanung.

Das Programm trägt zehn Zeitstunden zu der aktuell geltenden Vorgabe für die jährliche Fortbildung der Fachanwälte für Transport- und Speditionsrecht bei. Das Symposium bietet zudem wieder ausreichenden Raum für Diskussionen und Gespräche auch außerhalb des Sitzungssaales.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Wolf Müller-Rostin
(für den Vorstand)

 

Dresden