Veranstaltungen Archiv
Hamburger Transportrechtskolloquium 2018
Freitag, den 20. April 2018
In jüngster Zeit mehren sich die Stimmen, die das deutsche AGB-Recht, nicht zuletzt auch auf Grund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, jedenfalls im unternehmerischen Verkehr als zu einengend und als Hemmnis für künftige Entwicklungen der Wirtschaft empfinden und die daher großzügigere Gestaltungsmöglichkeiten befürworten. Im Geschäftsverkehr können ein wenig flexibles AGB-Recht und daraus resultierende Einschränkungen der Vertragsfreiheit zu einem entscheidenden Hindernis für die Akzeptanz des deutschen Rechts und damit praktisch auch eines deutschen Gerichtsstands führen. Das Kolloquium soll ein Forum für eine eingehende Diskussion dieses auch für die Transportwirtschaft bedeutsamen Themas bieten.
Folgende Referate sind vorgesehen:
Einführung in die Problematik – MinDirig Dr. Wolfgang Rühl, BMJV
Gegen eine Lockerung der Regeln im unternehmerischen Verkehr – RA Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen, Köln
Für eine Lockerung der Regeln im unternehmerischen Verkehr – RA Dr. Werner Müller, Frankfurt
Die Verwendung von AGB im Seehandelsrecht
Möglichkeiten / Chancen / Gefahren – RA Hartmuth Sager, Hamburg
§ 449 HGB auf dem Prüfstand
– haftungsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten in Transport-AGB
– erschwerte Einbeziehung von Transport-AGB
– kritischer Ausblick/Reformbedarf – RA Hubert Valder, Berlin
Schlussdiskussion und eventuelle Lösungsvorschläge
Ort: Elbkuppelsaal im Hotel Hafen Hamburg, Seewartenstraße 9, 20459 Hamburg
Freitag, den 20. April 2018, 11.00 Uhr s. t. bis etwa 17.00 Uhr
Im Anschluss an die Veranstaltung lädt die Gesellschaft zu einem kleinen Umtrunk ein.
Die Teilnahmegebühr beträgt € 120,00. Es steht ein begrenztes kostenfreies Kontingent für „nichtkommerzielle“ Teilnehmer wie Richter, Verwaltungsangehörige und Universitätsangehörige zur Verfügung. Anmeldungen werden erbeten an die Deutsche Gesellschaft für Transportrecht, z. Hd. Frau Höltig oder Frau Pieper per E-Mail (info@transportrecht.org). Wegen der voraussichtlich großen Nachfrage und zur Erleichterung der Planung bitten wir, sich möglichst frühzeitig anzumelden. Die Teilnahmegebühr wird zusammen mit der Anmeldebestätigung in Rechnung gestellt; bitte geben Sie bei der Überweisung die Rechnungsnummer und den Namen des Teilnehmers an.
Nach Ansicht des Vorstands erfüllt die Veranstaltung die Voraussetzungen des § 14 g) FAO. Die Gesellschaft wird auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung zur Erfüllung des Nachweises nach § 15 FAO über 5 Zeitstunden ausstellen.
Für den Vorstand
Prof. Dr. Wolf Müller-Rostin
Freitag, den 20. April 2018
In jüngster Zeit mehren sich die Stimmen, die das deutsche AGB-Recht, nicht zuletzt auch auf Grund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, jedenfalls im unternehmerischen Verkehr als zu einengend und als Hemmnis für künftige Entwicklungen der Wirtschaft empfinden und die daher großzügigere Gestaltungsmöglichkeiten befürworten. Im Geschäftsverkehr können ein wenig flexibles AGB-Recht und daraus resultierende Einschränkungen der Vertragsfreiheit zu einem entscheidenden Hindernis für die Akzeptanz des deutschen Rechts und damit praktisch auch eines deutschen Gerichtsstands führen. Das Kolloquium soll ein Forum für eine eingehende Diskussion dieses auch für die Transportwirtschaft bedeutsamen Themas bieten.
Folgende Referate sind vorgesehen:
Einführung in die Problematik – MinDirig Dr. Wolfgang Rühl, BMJV
Gegen eine Lockerung der Regeln im unternehmerischen Verkehr – RA Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen, Köln
Für eine Lockerung der Regeln im unternehmerischen Verkehr – RA Dr. Werner Müller, Frankfurt
Die Verwendung von AGB im Seehandelsrecht
Möglichkeiten / Chancen / Gefahren – RA Hartmuth Sager, Hamburg
§ 449 HGB auf dem Prüfstand
– haftungsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten in Transport-AGB
– erschwerte Einbeziehung von Transport-AGB
– kritischer Ausblick/Reformbedarf – RA Hubert Valder, Berlin
Schlussdiskussion und eventuelle Lösungsvorschläge
Ort: Elbkuppelsaal im Hotel Hafen Hamburg, Seewartenstraße 9, 20459 Hamburg
Freitag, den 20. April 2018, 11.00 Uhr s. t. bis etwa 17.00 Uhr
Im Anschluss an die Veranstaltung lädt die Gesellschaft zu einem kleinen Umtrunk ein.
Die Teilnahmegebühr beträgt € 120,00. Es steht ein begrenztes kostenfreies Kontingent für „nichtkommerzielle“ Teilnehmer wie Richter, Verwaltungsangehörige und Universitätsangehörige zur Verfügung. Anmeldungen werden erbeten an die Deutsche Gesellschaft für Transportrecht, z. Hd. Frau Höltig oder Frau Pieper per E-Mail (info@transportrecht.org). Wegen der voraussichtlich großen Nachfrage und zur Erleichterung der Planung bitten wir, sich möglichst frühzeitig anzumelden. Die Teilnahmegebühr wird zusammen mit der Anmeldebestätigung in Rechnung gestellt; bitte geben Sie bei der Überweisung die Rechnungsnummer und den Namen des Teilnehmers an.
Nach Ansicht des Vorstands erfüllt die Veranstaltung die Voraussetzungen des § 14 g) FAO. Die Gesellschaft wird auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung zur Erfüllung des Nachweises nach § 15 FAO über 5 Zeitstunden ausstellen.
Für den Vorstand
Prof. Dr. Wolf Müller-Rostin