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Hamburger Transportrechtskolloquium 2017
Die Insolvenz der südkoreanischen Containerreederei Hanjin hat zahlreiche rechtliche Fragen, vornehmlich für Verlader und Spediteure und deren Versicherer, aufgeworfen. Auch wenn zwischenzeitlich die meisten Sendungen an ihre Empfänger ausgeliefert werden konnten, so sind doch zur Erreichung dieses Zieles den Betroffenen erhebliche Zusatzleistungen, insbesondere Vorauszahlungen oder Doppelzahlungen, abverlangt worden. Können diese Leistungen von den Versicherern zurückverlangt werden? Welche Lehren können die Betroffenen aus der Insolvenz und ihrer Abwicklung ziehen, um im denkbaren Wiederholungsfall ausreichend gewappnet zu sein?
Diesen und anderen Fragen ging das Kolloquium der Deutschen Gesellschaft für Transportrecht am 9. Mai 2017 nach. Die von Rechtsanwalt Dr. Kay Uwe Bahnsen und Rechtsanwalt Hartmuth Sager moderierte Veranstaltung im Kuppelsaal des Hotels Hafen Hamburg bot Referate über die Auswirkungen einer Reeder-Insolvenz von
– Rechtsanwalt Thomas Trieb, LL.M., Justiziar, Hamburg (Betrieb eines Speditionsunternehmens)
– Steuerberater Sven Lundehn, Bremen (insolvenzrechtliche Sicht)
– Rechtsanwältin Susanne Reichstein, Hamburg (Sicht des Empfangsspediteurs)
– Rechtsanwalt Steffen Maelicke, LL.M., Hamburg (Sicht des Fixkostenspediteurs) und
– Rechtsanwalt Michael Karschau, Hamburg (Sicht des Waren- und des Verkehrshaftungsversicherers).