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DGTR - Deutsche Gesellschaft für Transportrecht

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Beitragsdatum: 5. Oktober 2021

Einladung zum Symposium 2021 in Dresden

Liebe Mitglieder, sehr geehrte Damen und Herren,

der Vorstand hat sich entschlossen, nach einem Jahr Corona-bedingter Pause, die wir bekanntlich mit Webinaren überbrückt haben, in diesem Herbst erneut ein transportrechtliches Symposium als Präsenzveranstaltung anzubieten. Es soll vom 10. bis zum 12. November 2021 in Dresden stattfinden und ich lade Sie im Namen des Vorstands der Gesellschaft herzlich dazu ein.

Alternativ zu persönlicher Teilnahme, die wir von einem Impf- oder Genesungsnachweis („2G“) abhängig machen, werden wir auch die Möglichkeit schaffen, das Symposium online zu verfolgen. Im Anschluss an das Symposium findet am Freitagnachmittag eine Mitgliederversammlung statt, bei der unter anderem Vorstandswahlen auf dem Programm stehen. Natürlich steht diese Planung unter dem Vorbehalt einer ungünstigen Entwicklung der Pandemielage, insbesondere verschärfter, das Symposium erheblich beeinträchtigender Vorschriften; eine – auch kurzfristige – Absage müssen wir uns deshalb vorbehalten. Ggf. finden ersatzweise Webinare statt.

Wegen der Unwägbarkeiten der Pandemie haben wir etwas kurzfristiger als sonst planen müssen und noch nicht alle Vorträge sind gesichert, aber ich hoffe, dass es uns trotzdem gelingt, eine attraktive Auswahl an aktuellen und praxisrelevanten Themen für Sie zusammenzustellen. Das Programm sieht – nach dem gegenwärtigen Planungsstand – wie folgt aus:

In Fortführung einer schon von Herrn Prof. Herber begründeten Tradition wird zunächst Frau Ri’inBGH Babette Pohl über die jüngere transportrechtliche Rechtsprechung des BGH berichten. Anschließend befassen wir uns mit der schwierigen Konkurrenz zwischen der frachtrechtlichen Verlust- und Lieferfristhaftung sowie ihrem Verhältnis zur allgemeinen Schadensersatzhaftung. Nach der Kaffeepause folgt ein kurzer Themenblock zur Digitalisierung, dargeboten zunächst aus dem berufenen Mund von Herrn Harald Schoen vom BMJV, der uns von der Einführung des elektronischen CMR Frachtbriefs berichtet, und Herrn Dr. David Saive, der einen Ausblick auf die Umwälzungen gibt, die uns mit der eFTI Verordnung bevorstehen. Für den Nachmittag planen wir zunächst einen versicherungsrechtlichen Block, bei dem wir den internationalen Anwendungsbereich von § 86 VVG sowie entsprechender Klauseln klären wollen, und zwar mit einem ausgewiesenen Kenner der Materie, Prof Jens Gal. Sodann werden wir uns mit dem Direktanspruch des Geschädigten gegen den Versicherer nach § 115 VVG beschäftigen. Zum Abschluss des Tages steht die streitige Frage zur Diskussion, ob im Bereich der CMR sowie AGB-fester Haftungsbestimmungen Vereinbarungen bzw. Klauseln über die Qualität der Leistung des Obhutspflichtigen, insbesondere hinsichtlich des gewährleisteten Sicherheitsniveaus, zulässig sind – oder sein sollten. Hier planen wir zunächst Präsentationen der unterschiedlichen Standpunkte und im Anschluss daran eine Diskussion.

Für Freitag steht zunächst ein Thema auf der Tagesordnung, das mit der Windkraftindustrie beträchtlich an praktischer Bedeutung gewonnen hat, nämlich Schwerlast- und Kranschäden, dargeboten von RA Dr. Rudolf Saller. Anschließend referiert mein Vorstandskollege Hubert Valder zu einem Thema, das in der Praxis oft Unsicherheiten und Probleme aufwirft, nämlich die Besorgung von Versicherungsschutz durch den Spediteur. RA Detlef Neufang wird uns anschließend das Mobilitätspaket 2020 vorstellen. Zum Abschluss dann noch ein weiteres hochbrisantes Thema, nämlich das Phänomen des Ladungsdiebstahls, seiner Ursachen und mögliche Gegenmaßnahmen, erläutert von Herrn Dennis Mroz vom LKA Niedersachsen.

Am Nachmittag wird eine Mitgliederversammlung stattfinden, zu der ich die Mitglieder gesondert einlade.

Das Symposium ist nach Überzeugung des Vorstands als Fortbildungsveranstaltung für den Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht sowie auch für den Fachanwalt für Versicherungsrecht geeignet und trägt zur Fortbildungsvorgabe zehn Zeitstunden bei, die von der Gesellschaft bescheinigt werden. Das Symposium bietet zudem wieder Zeit und Gelegenheit für Diskussionen und Gespräche auch außerhalb des Sitzungssaales.

Zum Schluss noch ein Hinweis:
Die Teilnehmerzahl ist nach gegenwärtigem Stand des Infektionsschutzrechts begrenzt; daher rate ich zu rascher Anmeldung. Anmeldungen berücksichtigen wir in der Reihenfolge des Eingangs.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kay Uwe Bahnsen
(Vorsitzender des Vorstands)