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Einladung zum Symposium 2019 in Berlin
Symposium über aktuelle Fragen des Transportrechts
Das Programm – in dem Sie auch die Details zur Buchung finden – finden Sie hier.
EINLADUNG
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen des Vorstands der Gesellschaft lade ich für den 6. bis 8. November 2019 herzlich zum transportrechtlichen Symposium nach Berlin ein. Das diesjährige Programm soll einen Überblick über die zahlreichen aktuellen Entwicklungen im Transportrecht bieten und die Teilnehmer auf den Stand der Dinge bringen.
Was die jüngste Rechtsprechung des BGH anbelangt, werden sich dieser Aufgabe erneut Herr Prof. Dr. Wolfgang Schaffert (RiBGH) und Herr Dr. Karl-Heinz Thume widmen. Im Anschluss übernimmt dieselbe Aufgabe für den österreichischen OGH Herr Dr. Martin Stefula (Hofrat des OGH). Ihm folgt eine von der Gesellschaft geförderte Doktorandin, Frau Dr. Eva-Maria Harm, die uns die wesentlichen Ergebnisse ihrer Arbeit zum Arrestrecht vorstellen wird.
Am Nachmittag wenden wir uns zunächst neuen transportrechtlichen Bedingungswerken zu, nämlich den druckfrischen Logistik-AGB 2019, mit denen Herr Wolfgang Rode (DHL) uns vertraut machen wird, sowie den ADSp 2017, über deren Stärken und Schwächen eine erste Bilanz gezogen werden soll. Der zweite Teil des Nachmittags ist für den Brexit reserviert, der – wenn die Zeichen nicht trügen – zum Zeitpunkt des Symposiums endgültig Realität sein wird.
Von Frau Dr. Katharina Gebauer, Regierungsdirektorin im BMVI für EU-Politik, werden wir erfahren, wie die Bundesregierung und die Kommission den britischen Auszug aus der EU begleiten. Wie die Praxis damit umgeht und welche Herausforderungen sich für die juristische, insbesondere transport- und außenwirtschaftsrechtliche Bewältigung des Brexit ergeben werden, erfahren wir anschließend in einer Podiumsdiskussion mit Vertretern aus Politik, Zoll, Recht und Wirtschaft.
Am Freitag starten wir mit einer Reisegeschichte für Juristen, die die Herren Rechtsanwälte Michael Karschau und Jens-Berghe Riemer uns erzählen werden. Im Anschluss ist ein Referat zu dem spannenden Schnittbereich zwischen Transportrecht und gewerblichen Schutzrechten vorgesehen. Anschließend werfen wir noch einen Blick auf ein weiteres brandneues Bedingungswerk, die Incoterms 2020. Den Abschluss des Symposiums wird wie stets ein aktuelles Thema bilden.
Das Symposium ist nach Überzeugung des Vorstands und bisheriger Praxis aller deutschen Kammern als Fortbildungsveranstaltung für den Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht geeignet und trägt zur Fortbildungsvorgabe zehn Zeitstunden bei, die auf Wunsch von der Gesellschaft bescheinigt werden. Das Symposium bietet zudem wieder Zeit und Gelegenheit für Diskussionen und Gespräche auch außerhalb des Sitzungssaales.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Vorstand
Dr. Kay Uwe Bahnsen