Transportrecht aktuell
CLNI 2012 tritt in Kraft
Wie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mitteilt, hat Deutschland das sog. Revidierte Straßburger Übereinkommen über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012) ratifiziert. Zum 1. Juli 2019 wird die Kündigung des Vorgängerübereinkommens CLNI 1988 wirksam und tritt die CLNI 2012 in Kraft. Das neue Übereinkommen wird nicht kraft Verweisung für Deutschland verbindlich gemacht, sondern – wie schon das CNLI 1988 – durch Einarbeitung der Änderungen in die Bestimmungen des BinSchG, der SVertO und der ZPO.
Die Neufassung des Übereinkommens dient im Wesentlichen der Öffnung für zusätzliche Vertragsstaaten und der Erhöhung der Haftungshöchstbeträge. Außerdem wird ein vereinfachtes Verfahren für künftige Anpassungen der Haftungshöchstbeträge eingeführt. Materialien unter www.bmjv.de.
Für den Vorstand
Dr. Kay Uwe Bahnsen