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	<title>DGTR intern &#8211; Deutsche Gesellschaft für Transportrecht</title>
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	<description>Wir sind ein gemeinnütziger wissenschaftlicher Verein, der sich zur Aufgabe gesetzt hat, die Entwicklung des deutschen und internationalen Transportrechts im Interesse der Wissenschaft und aller am Transportwesen Beteiligter zu fördern!</description>
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		<title>Dr. Fritz Frantzioch</title>
		<link>https://dgtr.de/dr-fritz-frantzioch/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jürgen Temme]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Mar 2021 19:55:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[DGTR intern]]></category>
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					<description><![CDATA[Liebe Mitglieder! Ich habe die traurige Pflicht, Ihnen mitzuteilen, dass unser Gründungsmitglied Dr. Fritz Frantzioch, langjähriges Mitglied des für das Transportrecht zuständigen 6. Senats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, verstorben ist. Frantzioch ist vielen, vor allem den seerechtlich orientierten Transportrechtlerinnen und Transportrechtlern, unvergessen. In seiner aktiven Richterzeit hatte er sich durch seine stringente und schnörkellose Denkweise, [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder!</p>
<p>Ich habe die traurige Pflicht, Ihnen mitzuteilen, dass unser Gründungsmitglied Dr. Fritz Frantzioch, langjähriges Mitglied des für das Transportrecht zuständigen 6. Senats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, verstorben ist.</p>
<p>Frantzioch ist vielen, vor allem den seerechtlich orientierten Transportrechtlerinnen und Transportrechtlern, unvergessen. In seiner aktiven Richterzeit hatte er sich durch seine stringente und schnörkellose Denkweise, seinen Pragmatismus und seinen reichen Erfahrungsschatz eine herausragende Anerkennung erarbeitet, die er durch wissenschaftliche Publikationen und Vorträge, auch im Rahmen unserer Symposien, zusätzlich unterstrich. Auch sein besonders freundliches, ja kameradschaftliches Wesen mag dazu beigetragen haben, dass Frantzioch über viele Jahre zu den beliebtesten see- und transportrechtlichen Schiedsrichtern gehörte, insbesondere in der Funktion des Obmanns. Diese Tätigkeit setzte er auch nach seiner Pensionierung über etliche Jahre hinweg fort, ebenso wie seine ehrenamtliche Tätigkeit für den Hamburger Tennisverband, den er von 2000 bis 2016 führte.</p>
<p>Eine plötzliche schwere Erkrankung zwang ihn 2018 abrupt zur Aufgabe dieser ihm wichtigen Tätigkeiten. Als ich ihn im Sommer letzten Jahres zu seinem 80. Geburtstag besuchte und ihm die Glückwünsche unserer Mitglieder übermittelte, war spürbar, wie schwer es ihm fiel, wieder ganz gesund zu werden. Am 3. März 2021 ist er gestorben. Wir bewahren ihm ein<br />
würdiges Gedenken.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Dr. Kay Uwe Bahnsen<br />
als Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Transportrecht e.V.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Prof. Dr. Rolf Herber</title>
		<link>https://dgtr.de/prof-dr-rolf-herber/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jürgen Temme]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Jul 2020 18:23:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[DGTR intern]]></category>
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					<description><![CDATA[Liebe Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Transportrecht, Prof. Dr. Rolf Herber, unser Ehrenvorsitzender, ist am 15. Juli 2020 in seinem 92. Lebensjahr gestorben. Mit ihm verlieren wir nicht nur den Gründer und das langjährige wissenschaftliche und organisatorische Kraftzentrum unserer Gesellschaft, sondern auch einen lieben, väterlichen Freund. Das Transportrecht insgesamt verliert eine seiner wissenschaftlich profiliertesten Gestalten. [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Transportrecht,</p>
<p>Prof. Dr. Rolf Herber, unser Ehrenvorsitzender, ist am 15. Juli 2020 in seinem 92. Lebensjahr gestorben.</p>
<p>Mit ihm verlieren wir nicht nur den Gründer und das langjährige wissenschaftliche und organisatorische Kraftzentrum unserer Gesellschaft, sondern auch einen lieben, väterlichen Freund. Das Transportrecht insgesamt verliert eine seiner wissenschaftlich profiliertesten Gestalten.</p>
<p>Werfen wir noch einmal einen Blick auf sein Leben. Prof. Herber hatte nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung die berufliche Laufbahn im Bundesministerium der Justiz begonnen, dem er für sein ganzes Berufsleben verbunden blieb. Zu den Höhepunkten seiner Arbeit im Ministerium gehörte 1978 die Leitung der Konferenz der Vereinten Nationen über die Beförderung von Gütern auf See in Hamburg, deren Ergebnis die sog. Hamburg Regeln sind, ein auch heute noch richtungsweisendes Seefrachtrechtsübereinkommen. Beteiligt war er auch an dem inzwischen in das BGB integrierten AGB-Gesetz, dessen raumgreifende Anwendung durch die Rechtsprechung er immer wieder kritisch betrachtete. Zuletzt Ministerialdirigent, wechselte er 1984 nach Hamburg und übernahm die Leitung des neu geschaffenen Instituts für Seerecht und Seehandelsrecht der Universität Hamburg und begeisterte während seiner über zehnjährigen Dienstzeit zahlreiche Studentinnen und Studenten für das Seehandels- und das sonstige Transportrecht; viele seiner damaligen Schüler sind diesem Rechtsgebiet bis heute treu geblieben. Im November 1985 übernahm er die Herausgabe der Zeitschrift „Transportrecht“, später erweitert um eine handelsrechtliche Beilage, die schließlich als „Internationales Handelsrecht“ verselbständigt wurde. Nur wenig später gründete er, gemeinsam mit ein paar vertrauten Gleichgesinnten, die Deutsche Gesellschaft für Transportrecht, die er danach für ein Vierteljahrhundert leiten und zu ihrer heutigen Größe und Bedeutung ausbauen sollte. Bald darauf trieb er die Reform des deutschen Transportrechts voran, indem er gemeinsam mit einer von ihm geleiteten Sachverständigenkommission einen Gesetzgebungsvorschlag erarbeitete, der zur Grundlage der großen Transportrechtsreform von 1998 wurde.</p>
<p>Seine Emeritierung 1995 konnte seine enorme Schaffenskraft nicht bremsen. Er lenkte sie nun vermehrt auf seine wissenschaftlichen Arbeiten, insbesondere als Bandredakteur des 7. Bandes des Münchener Kommentars zum HGB, und auf anwaltliche Tätigkeit in der Anwaltskanzlei Ahlers &amp; Vogel. Zugleich beteiligte er sich an vorderster Front an einem weiteren Reformvorhaben, der Seehandelsrechtsreform, die nach langjährigen Vorarbeiten einer von ihm geleiteten Sachverständigengruppe 2013 Gesetz wurde. Und natürlich lagen ihm weiterhin auch seine beiden Zeitschriften, der „MüKo“ und die Transportrechtsgesellschaft am Herzen. Die meisten von uns haben die vielen Symposien noch gut in Erinnerung, durch die er uns im scheinbar leichten Conférencier-Ton führte, oft mit umwerfender Komik gewürzt und doch immer auf höchstem wissenschaftlichem Niveau.</p>
<p>Der Rückzug aus dem Tagesgeschäft, den er &#8211; weit jenseits des 80. Lebensjahrs &#8211; schließlich schrittweise und zögernd vollzog, hinderte ihn nicht daran, seine eigenen Vorstellungen weiterhin nach Kräften einzubringen. Als wir aus Anlass seines 90. Geburtstags ein Kolloquium zu seinen Ehren planten, wischte er alle wohlgemeinten Themenvorschläge kurzerhand vom Tisch und bestimmte ein anderes Sujet, nämlich die internationale Rechtsvereinheitlichung, die ihn bereits zu seiner Zeit im Ministerium und auch danach immer beschäftigt hatte. Bei diesem Kolloquium im März 2019 haben viele von uns ihn noch einmal persönlich erlebt – mir bleibt unvergesslich, wie treffsicher er am Ende die gehaltenen Referate zusammenfasste und in der ihm eigenen, unvergleichlichen Weise auch gleich kommentierte und einordnete, so wie er das über Jahrzehnte am Ende jedes Symposiums getan hatte.</p>
<p>Bis vor wenigen Wochen war er noch damit beschäftigt, die nächste Auflage des MüKo-HGB Band 7 auf den Weg zu bringen und dabei seine Nachfolge zu regeln. Auch ich habe darüber noch ein paar Mal mit ihm telefoniert und war froh über die Festigkeit seiner Stimme, die weiterhin vollkommen ungetrübte Klarheit seiner Gedanken, die Energie, die er trotz sich langsam verschlechternder Gesundheit noch immer ausstrahlte, und über seinen ungebrochenen, unverwechselbaren, eloquenten und amüsanten Charme, den wir über all die Jahre immer so genossen haben.</p>
<p>Seine Stimme ist nun verstummt. Wir trauern und werden ihn nie vergessen.</p>
<p>Für den Vorstand der Gesellschaft</p>
<p>Dr. Kay Uwe Bahnsen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Vorstand hat ein Kondolenzbuch eingerichtet, <a href="/kondolenzbuch-fuer-prof-dr-rolf-herber/">das Sie hier finden.</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Tätigkeitsbericht des Vorstandes 2018</title>
		<link>https://dgtr.de/taetigkeitsbericht-des-vorstandes-2018/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admincanstein]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 05 Apr 2019 23:03:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[DGTR intern]]></category>
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					<description><![CDATA[Sehr geehrte Damen und Herren! Als Vorsitzender des Vorstandes der Gesellschaft habe ich folgenden Bericht zu erstatten: Veranstaltungen der Gesellschaft Die Gesellschaft hat seit der letzten Mitgliederversammlung im Jahre 2016 vier große Veranstaltungen abgehalten, nämlich ein Symposium (Jahrestagung) über aktuelle Fragen zum Transportrecht am 16. und 17. November 2017 in Wien, ein Symposium (Jahrestagung) über [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren!</p>
<p>Als Vorsitzender des Vorstandes der Gesellschaft habe ich folgenden Bericht zu erstatten:</p>
<h4>Veranstaltungen der Gesellschaft</h4>
<p>Die Gesellschaft hat seit der letzten Mitgliederversammlung im Jahre 2016 vier große Veranstaltungen abgehalten, nämlich</p>
<ul>
<li>ein Symposium (Jahrestagung) über aktuelle Fragen zum Transportrecht am 16. und 17. November 2017 in Wien,</li>
<li>ein Symposium (Jahrestagung) über aktuelle Fragen zum Transportrecht am 8. und 9. November 2018 in Dresden,</li>
<li>ein Kolloquium mit dem Thema: Brennpunkt: Insolvenz einer Reederei am 9. Mai 2017 in Hamburg, sowie</li>
<li>ein Kolloquium mit dem Thema: Brennpunkt: AGB im Transport am 20. April 2018 in Hamburg.</li>
</ul>
<p>Alle Veranstaltungen haben unter großer Beteiligung stattgefunden. Die beiden Symposien in Wien und Dresden waren jeweils von etwa 300 Personen besucht. Den beiden Kolloquien wohnten etwa jeweils 150 Teilnehmer bei.,</p>
<p>Das Symposium 2017 in Wien widmete sich zunächst der Rechtsprechung. Die höchstrichterliche deutsche Rechtsprechung zum Gütertransportrecht wurde vorgetragen und ihre Auswirkungen auf die betroffenen Interessenkreise und die Beratungs- und Prozesspraxis ihrer Rechtsanwälte wurden analysiert.</p>
<p>Der Tagungsort Wien legte es nahe, in verstärktem Maße transportrechtliche Rechtsprechung und Entwicklungen in Österreich zu beleuchten, insbesondere Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes zum Transportrecht sowie Handhabung der transportrechtlichen Bestimmungen über die Durchbrechung von Haftungsschranken wegen groben Verschuldens. Der Blick ins Ausland richtete sich sodann auf die Nachbarstaaten Österreichs, namentlich die Schweiz sowie Ungarn und Tschechien, wobei gerade in Ungarn und Tschechien das Transportrecht durch den EU-Beitritt beider Länder im Jahre 2004 an Umfang und Bedeutung gewonnen hat. Abschließend wurde der Blick nach Deutschland gerichtet und die besonders praxisrelevante sekundäre Darlegungslast in der deutschen transportrechtlichen Prozesspraxis beleuchtet.</p>
<p>Beim diesjährigen Symposium in Dresden standen neben dem traditionellen Vortrag über jüngste transportrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und einer Analyse dieser Rechtsprechung Referate über Entscheidungen des Transportrechts der Oberlandesgerichte Hamburg und München im Vordergrund. Neuere Entscheidungen des Bundesgerichtshofes und der Oberlandesgerichte Nürnberg und Düsseldorf zum Lohnfuhrvertrag ließen eine Analyse dieses in der transportrechtlichen Praxis immer noch ungewöhnlichen Vertragstypus angemessen erscheinen. Mit einem zukunftsträchtigen Thema, nämlich automatisiertes Fahren in der Transportwirtschaft, legte das Symposium einen weiteren thematischen Schwerpunkt.</p>
<p>Die nächste Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Transportrecht wird am 7. und 8. November 2019 in Berlin stattfinden.</p>
<p>Das Hamburger Transportrechtskolloquium 2017 befasste sich mit dem Thema: Brennpunkt – Insolvenz einer Reederei. Die angeregte Diskussion im Anschluss an die jeweiligen Referate zeigte eine tiefe Unsicherheit und zugleich eine große Besorgnis der Teilnehmer über die einschneidenden Wirkungen rechtlicher und wirtschaftlicher Art für das Transportgewerbe, nicht zuletzt deswegen, weil eine Insolvenz einer Großreederei jederzeit erneut eintreten kann.</p>
<p>Das Transportrechtskolloquium 2018 mit dem Thema: Brennpunkt: AGB im Transport ging der Frage nach, ob das deutsche Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in seiner Ausprägung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung gerade für den Geschäftsverkehr wenig vorhersehbar sei, was eine Unsicherheit über die Anerkennung spezieller vertraglicher Vereinbarungen mit sich bringe und damit dem Wirtschaftsstandort Deutschland schade. Diese Frage wurde in den Referaten und der anschließenden Diskussion äußerst unterschiedlich gesehen, wobei aber die Meinung vorherrschend schien, dass jedenfalls Verträge großer Wirtschaftsunternehmen aus der deutschen AGB-Kontrolle herausgenommen werden sollten. Da Mitglieder der Gesellschaft aber auch kleinere Unternehmen sind, will die Gesellschaft von sich aus keine Initiative zur Änderung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen anstoßen.</p>
<p>Beide Transportrechtskolloquien haben gezeigt, dass der Versuch, bei einer eintägigen Veranstaltung ein einziges Thema in den Mittelpunkt der Diskussionen zu stellen, verbunden mit der Hoffnung, dadurch lebhafte Diskussionen zu erzeugen, als geglückt betrachtet werden kann.</p>
<p>Die Deutsche Gesellschaft für Transportrecht hatte sich im Oktober 2015 als Mitorganisator und Mitveranstalter eines Symposiums beteiligt, das in Tokyo unter großer Beteiligung vorwiegend japanischer, aber auch deutscher Teilnehmer und getragen von deutschen und japanischen Referenten veranstaltet worden war. Thema des Symposiums war „Die Reform des Transport- und Seehandelsrechts in Japan und Deutschland aus rechtsvergleichender Perspektive“. Nach Abschluss des Reformprozesses in Japan wurden am 5. September 2017 in Hamburg dessen Ergebnisse, wiederum im Rahmen eines Symposiums, vorgestellt und diskutiert. Auch an dieser Veranstaltung wirkte die Deutsche Gesellschaft für Transportrecht als Mitveranstalter und Mitorganisator und mit eigenen Referenten mit.</p>
<p>Die Deutsch-Schweizerische Juristenvereinigung hielt ihre Jahrestagung 2017 am 22. September in Hamburg ab und hatte sie unter das Thema “Logistik ohne Grenzen“ gestellt. Ebenfalls an dieser Veranstaltung trat die Deutsche Gesellschaft für Transportrecht als Mitveranstalter und mit Referenten auf. Mitglieder der Gesellschaft konnten der Veranstaltung als Gäste beiwohnen.</p>
<h4>Aus der Arbeit des Vorstands</h4>
<h5>a. Datenschutz-Grundverordnung</h5>
<p>Aus der Arbeit des Vorstandes berichtet der Unterzeichnende vor allem über die<br />
Anstrengungen, die die Gesellschaft unternommen hat, um den Anforderungen an die Datenschutz-Grundverordnung, die am 23. Mai 2018 in Kraft getreten ist, nachzukommen. Da die Daten der Mitglieder in die Homepage der Gesellschaft eingestellt werden, war es erforderlich geworden, die jeweils aktuellen Mitgliederdaten abzufragen und das Einverständnis der Mitglieder zur Veröffentlichung einzuholen.</p>
<h5>b. Anmerkungen zu aktuellen Gerichtsentscheidungen</h5>
<p>Das im letzten Bericht angekündigte Vorhaben, aufgrund der Einstellung des juris Praxisreports „Transportrecht“ Autoren für Anmerkungen zu aktuellen Gerichtsentscheidungen zu gewinnen, ist umgesetzt worden. Seitdem sind mehr als zwei Dutzend Entscheidungen fachkundig kommentiert und in der Zeitschrift TranspR veröffentlicht worden.</p>
<h5>c. Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben</h5>
<p>Die Gesellschaft hat im Berichtszeitraum zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Neufassung) Stellung genommen. Dabei hat die Gesellschaft insbesondere die Notwendigkeit hervorgehoben, für alle Verkehrsträger einheitliche Fahrgastrechte zu normieren, um Wettbewerbsnachteile der einzelnen Verkehrsträger untereinander zu vermeiden. Darüber hinaus hat sich die Gesellschaft in ihrer Stellungnahme dafür ausgesprochen, Verpflichtungen der Eisenbahnunternehmen zur Leistung von Entschädigung auch in Fällen höherer Gewalt zu beschränken, da diese Verpflichtungen über das nationale Recht der Leistungsstörungen hinausgehen und somit mitnichten – entgegen der Begründung zur Neufassung der Verordnung – für ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Stärkung der Rechte der Bahnreisenden auf der einen Seite und der Entlastung der Eisenbahnunternehmen auf der anderen Seite zu sorgen vermögen.</p>
<p>Darüber hinaus hat die Gesellschaft Stellung genommen zum Zusatzprotokoll vom 20. Februar 2008 zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief (e-CMR) und den Beitritt Deutschlands zu diesem Übereinkommen befürwortet.</p>
<h5>d. Website</h5>
<p>Auf der Mitgliederversammlung 2016 konnte die nicht nur optisch neu gestaltete, sondern auch bedienerfreundlichere und vor allem inhaltlich aufgewertete neue Website der Gesellschaft vorgestellt werden. Der Vorstand bemüht sich, insbesondere die Vorschriftensammlung auf aktuellem Stand zu halten und bittet auch die Mitglieder, auf aktuelle oder auf überholte Vorschriften hinzuweisen.</p>
<h5>e. Organisation der Gesellschaft</h5>
<p>Die Gesellschaft ist im Berichtszeitraum angewachsen von 770 auf etwa 800 Mitglieder.Die Pflege des Mitgliederbestandes und einen Teil der organisatorischen Fragen hatte zunächst Frau Höltig und sodann angesichts des Wachstums des Mitgliederbestandes und der Anforderungen durch die Datenschutz-Grundverordnung auch zusätzlich Frau Pieper übernommen. Beide Damen sind bei der Rechtsanwaltskanzlei Ahlers &amp; Vogel angestellt und übernehmen gegen Erstattung des für die Gesellschaft geleisteten Arbeitsaufwandes den Schriftverkehr und die Verwaltung der Daten.<br />
Die Buchhaltung und der Rechnungsverkehr sind weiterhin (seit dem 1. Januar 2016) einem Steuerberater (Steuerberatungsbüro Fiedler, Hamburg) anvertraut worden.</p>
<p>Als Assistent des Vorstands fungiert seit 1. Januar 2018 Herr Tobias Beimel.</p>
<h4>Finanzielle Lage der Gesellschaft</h4>
<p>Die Finanzlage der Gesellschaft ist befriedigend. Eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge erscheint nicht erforderlich, weil der Aufwand im Wesentlichen durch die beiden jährlichen Veranstaltungen (Symposium und Kolloquium) verursacht wird, die jeweils gesondert kalkuliert werden müssen. Während die beiden Symposien im Berichtszeitraum einen leichten Überschuss für die Gesellschaft erbrachten, führten die beiden Kolloquien zu einer geringfügigen Unterdeckung, die allerdings angesichts der moderat gestalteten Teilnehmergebühr nicht unerwartet kam.</p>
<p>Das Vermögen der Gesellschaft, über dessen Entwicklung Herr Dr. Bahnsen als Schatzmeister gesondert berichtet, hat sich auf einem guten Niveau stabilisiert. Einen Teil der Rücklagen hat der Vorstand als Maßnahme zur Förderung des transportrechtlich interessierten Nachwuchses Doktoranden als Druckkostenzuschläge gewährt; zudem sind Universitätsangehörige von der Zahlung des Teilnehmerbetrages bei Kolloquien und Symposien der Gesellschaft befreit. Aus den Rücklagen wird auch den Autoren der vorerwähnten Urteilsbesprechungen ein bescheidenes Honorar seitens der Gesellschaft bezahlt. Grundsätzlich muss aber im Auge behalten werden, dass die große Teilnehmerzahl an den Veranstaltungen der Gesellschaft und die Entwicklung auf dem Markt der in Betracht kommenden Tagungshotels größere Rückstellungen erforderlich machen. Denn es ist heute kaum noch möglich, Tagungen mit den Hotels zu vereinbaren, bei denen nicht erhebliche Garantien für nicht abgerufene Zimmerkontingente und – vor allem – Minderbeteiligungen gegenüber der geplanten (und im Hinblick auf die zur Verfügung zu stellenden Räumlichkeiten nicht all zu niedrig anzusetzenden) Teilnehmerzahlen übernommen werden müssen. Diese Garantien können ein beträchtliches Ausmaß annehmen; sie sind zwar bislang niemals abgerufen worden, doch besteht diese Gefahr und muss berücksichtigt werden.</p>
<h4>Vorstandswahl</h4>
<p>Während des Berichtszeitraumes bestand der Vorstand der Gesellschaft aus folgenden Mitgliedern:</p>
<ul>
<li>Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolf Müller-Rostin, Bonn (Vorsitzender)</li>
<li>Rechtsanwalt Dr. Kay Uwe Bahnsen, Hamburg (Schatzmeister und stv. Vorsitzender)</li>
<li>Ministerialdirigentin Prof. Dr. Beate Czerwenka, Berlin</li>
<li>Rechtsanwalt Hartmuth Sager, Hamburg</li>
<li>Frau Richterin am Oberlandesgericht Dr. Christine Schmidt, Frankfurt (seit 18.11.2016)</li>
<li>Rechtsanwalt Dr. Jürgen Temme, Düsseldorf</li>
<li>Rechtsanwalt Hubert Valder, Bonn</li>
</ul>
<p>Die bisherigen Mitglieder des Vorstands haben sich bereit erklärt, erneut zu kandidieren. Der Vorsitzende des Vorstands, Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolf Müller-Rostin hat erklärt, dass er für die Wahl zum Vorsitzenden des Vorstands der Gesellschaft nicht mehr zur Verfügung steht, wohl aber zur Wahl als Mitglied des Vorstands.<br />
Aus dem Kreis der Mitglieder sind keine Wahlvorschläge eingegangen.</p>
<p>Dresden, den 9. November 2018<br />
Prof. Dr. Wolf Müller-Rostin</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Veröffentlichung von Mitgliederdaten</title>
		<link>https://dgtr.de/veroeffentlichung-von-mitgliederdaten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admincanstein]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 05 Apr 2019 22:47:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[DGTR intern]]></category>
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					<description><![CDATA[Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung veröffentlicht die Deutsche Gesellschaft für Transportrecht nur die Mitgliederdaten derjenigen Mitglieder, die sich mit der Veröffentlichung ihrer im Einzelnen zu nennenden Daten ausdrücklich einverstanden erklärt haben. Sofern Sie als Mitglied im Mitgliederverzeichnis gegenwärtig nicht berücksichtigt sind, lassen Sie uns bitte die zu veröffentlichenden Daten auf diesem Formular zukommen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung veröffentlicht die Deutsche Gesellschaft für Transportrecht nur die Mitgliederdaten derjenigen Mitglieder, die sich mit der Veröffentlichung ihrer im Einzelnen zu nennenden Daten ausdrücklich einverstanden erklärt haben. Sofern Sie als Mitglied im Mitgliederverzeichnis gegenwärtig nicht berücksichtigt sind, lassen Sie uns bitte die zu veröffentlichenden Daten <a href="/wp-content/uploads/Einwilligungserklaerung-Veroeffentlichung-von-Mitgliederdaten-im-Internet.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">auf diesem Formular</a> zukommen.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Veröffentlichung vergriffener transportrechtlicher Dissertationen durch die Deutsche Gesellschaft für Transportrecht</title>
		<link>https://dgtr.de/veroeffentlichung-vergriffener-transportrechtlicher-dissertationen-durch-die-deutsche-gesellschaft-fuer-transportrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jürgen Temme]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Aug 2018 12:53:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[DGTR intern]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://transportrecht.org/?p=4172</guid>

					<description><![CDATA[Die Deutsche Gesellschaft für Transportrecht möchte dafür sorgen, dass transportrechtliche Dissertationen auch dann noch zugänglich bleiben, wenn sie im Buchhandel nicht mehr erhältlich sind und auch kein Nachdruck vorgesehen ist. Sie bietet deshalb den Autorinnen und Autoren die Veröffentlichung solcher Dissertationen auf ihrer Homepage an. Voraussetzung ist, dass die Dissertation sich mit einem heute noch [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Deutsche Gesellschaft für Transportrecht möchte dafür sorgen, dass transportrechtliche Dissertationen auch dann noch zugänglich bleiben, wenn sie im Buchhandel nicht mehr erhältlich sind und auch kein Nachdruck vorgesehen ist. Sie bietet deshalb den Autorinnen und Autoren die Veröffentlichung solcher Dissertationen auf ihrer Homepage an. Voraussetzung ist, dass die Dissertation sich mit einem heute noch relevanten Thema aus dem Bereich des deutschen oder internationalen Transportrechts mit Bezug zum deutschen Recht befasst und mit mindestens „magna cum laude“ bewertet worden ist. Um die Veröffentlichung zu ermöglichen, muss die Autorin/der Autor das Nutzungsrecht vom Verlag gemäß § 41 UrhG zurückrufen, wobei die Gesellschaft auf Wunsch gerne behilflich ist. Ferner muss der Gesellschaft das Druckmanuskript als Textdatei, notfalls als Druckexemplar, zur Verfügung gestellt werden.</p>
<p>Über die Veröffentlichung entscheidet der Vorstand im Einzelfall; ein Rechtsanspruch besteht nicht.</p>
<p>Interessierte Autorinnen und Autoren werden gebeten, Kontakt mit der Gesellschaft aufzunehmen unter info@transportrecht.org.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Vorstand</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
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