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	<title>Transportrecht Archiv &#8211; Deutsche Gesellschaft für Transportrecht</title>
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	<description>Wir sind ein gemeinnütziger wissenschaftlicher Verein, der sich zur Aufgabe gesetzt hat, die Entwicklung des deutschen und internationalen Transportrechts im Interesse der Wissenschaft und aller am Transportwesen Beteiligter zu fördern!</description>
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		<title>Neue ADSp &#8211; ADSp 2017</title>
		<link>https://dgtr.de/neue-adsp-adsp-2017/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jürgen Temme]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Nov 2016 21:02:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Transportrecht Archiv]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft haben sich am 17. Oktober 2016 auf die Verabschiedung einer gemeinsamen Empfehlung zur Verwendung der neu verhandelten ADSp 2017 geeinigt. Nach der Neuaufnahme von Verhandlungen zur Novellierung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) zwischen dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft haben sich am 17. Oktober 2016 auf die Verabschiedung einer gemeinsamen Empfehlung zur Verwendung der neu verhandelten ADSp 2017 geeinigt.</p>
<p>Nach der Neuaufnahme von Verhandlungen zur Novellierung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) zwischen dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL), Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) und Handelsverband Deutschland (HDE) unter Moderation des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) wurde am 17. Oktober 2016 eine tragfähige Einigung für eine Neufassung der ADSp unter dem Namen „ADSp 2017&#8243; erzielt.</p>
<p>Erstmals ist es gelungen, die AMÖ, den BGL und den BWVL einzubeziehen und somit ein branchenübergreifendes Bedingungswerk zu verfassen.</p>
<p>Alle beteiligten Verbände betonen, dass mit der erzielten Einigung nunmehr ein ausgewogener Interessensausgleich zwischen den verschiedenen Akteuren erzielt wurde. Somit liegt den Unternehmen der verladenden Wirtschaft sowie den Spediteuren und Frachtführern ein einheitliches Regelwerk vor, dessen Anwendung die beteiligten Verbände ab dem 1. Januar 2017 unverbindlich empfehlen.</p>
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		<title>Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts veröffentlicht und in Kraft</title>
		<link>https://dgtr.de/gesetz-zur-reform-des-seehandelsrechts-veroeffentlicht-und-in-kraft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jürgen Temme]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Apr 2013 12:45:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Transportrecht Archiv]]></category>
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					<description><![CDATA[Das am 13.12.2012 vom Bundestag beschlossene Gesetz wurde am 20.04.2013 ausgefertigt und am 24.04.2013 im BGBl I S. 831 verkündet. Nach seinem Art. 15 Abs. 1 ist es, abgesehen von der Ausnahme nach Art. 15 Abs. 2, am 25.04.2013 in Kraft getreten. Die neue Fassung ist in den Vorschriften unter Schiffstransportrecht eingestellt. Dort findet sich auch [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das am 13.12.2012 vom Bundestag beschlossene Gesetz wurde am 20.04.2013 ausgefertigt und am 24.04.2013 im BGBl I S. 831 verkündet. Nach seinem Art. 15 Abs. 1 ist es, abgesehen von der Ausnahme nach Art. 15 Abs. 2, am 25.04.2013 in Kraft getreten.</p>
<p>Die neue Fassung ist in den Vorschriften unter Schiffstransportrecht eingestellt. Dort findet sich auch eine Übersetzung des Fünften Buches des Handelsgesetzbuches in die englische Sprache.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts</title>
		<link>https://dgtr.de/gesetz-zur-reform-des-seehandelsrechts/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jürgen Temme]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Dec 2012 13:53:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Transportrecht Archiv]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://transportrecht.org/?p=1475</guid>

					<description><![CDATA[Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Am 13. Dezember 2012 wurde der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Seehandelsrechts (Bundestags-Drucksache 17/10309) in der vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages empfohlenen Fassung (Bundestags-Drucksache 17/11884) in zweiter und dritter Lesung einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Das Gesetz muss [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts vom Deutschen Bundestag verabschiedet.</p>
<p>Am 13. Dezember 2012 wurde der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Seehandelsrechts (Bundestags-Drucksache 17/10309) in der vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages empfohlenen Fassung (Bundestags-Drucksache 17/11884) in zweiter und dritter Lesung einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Das Gesetz muss jetzt noch den Bundesrat passieren. Die nächste Plenarsitzung des Bundesrates findet am 1. Februar 2013 statt.<br />
Die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen sind weitgehend redaktioneller Art. Sachliche Änderungen betreffen lediglich folgende Punkte:</p>
<ul>
<li>In einem neuen § 434 Absatz 2 Satz 3 und § 506 Absatz 2 Satz 3 HGB wird bestimmt, dass der Frachtführer und der Verfrachter einem vertragsfremden Dritten auch bestimmte vertragliche Vereinbarungen über einen Haftungsausschluss oder eine Haftungsreduzierung entgegenhalten können: Nach § 434 Absatz 2 Satz 3 HGB handelt es sich um Vereinbarungen über eine Absenkung des gesetzlichen Haftungshöchstbetrags von 8,33 SZR/kg, vorausgesetzt, dieser Betrag liegt nicht unter 2 SZR/kg. Nach § 506 Absatz 2 Satz 3 HGB handelt es sich um Vereinbarungen über den Ausschluss der Haftung des Verfrachters bei nautischem Verschulden oder bei Feuer.</li>
<li>In § 870a Absatz 2 ZPO wird das Verbot der Zwangsvollstreckung in ein Schiff, das sich auf der Reise befindet und nicht in einem Hafen liegt, auf Seeschiffe beschränkt.</li>
<li>In § 17 Nummer 2 Buchstabe a des Rechtspflegergesetzes wird die Ausnahme vom Richtervorbehalt für das binnenschifffahrtsrechtliche Verklarungsverfahren gestrichen.</li>
</ul>
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